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Mariella2015 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine Frage zur Grundsteuer.
In unserem Mietvertrag ist vereinbart gibt es forgelde Formulierung/Vereinbarung: Zur Grundmiete werden Betriebskosten umgelegt, und zwar a) Alle Betriebskosten, wie in §2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt...dann folgt die Summe für die gesamte Vorauszahlung.
Das ist ja rechtlich korrekt, dann in der Betriebskostenverordnung die Grundsteuer als umlagefähige Kosten aufgeführt wird.

Nun zur meiner Frage. In den jährlichen Nebenkostenabrechnungen hat der Vermieter uns die gesamte Grundsteuer zahlen lassen und sie zu z.B. zu der Nachzahlung von Heizkosten komplett dazugerechnet hat. Das ist meiner Meinung nach aber nicht richtig, da wir die Grundsteuer in der Nebenkostenvorauszahlung bereits zahlen. Somit könnte ich doch das Geld wieder zurück verlangen, oder?

Hoffe, es kann mir jemand helfen. Danke im Voraus!
Mariella

4 Kommentare zu „Grundsteuer Abrechnung ”

forsetis Experte! 21.12.2015 15:33

Sie zahlen Miete plus eine Vorauszahlung der Betriebskosten, richtig? Und diese Vorauszahlung wird und muss einmal im Jahr abgerechnet werden, richtig? Und in dieser Abrechnung werden die einzelnen Positionen wie Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuer, usw. mit ihren Beträgen, die für ihre Wohnung gelten nach Euro und Cent benannt und addiert. Haben die Vorauszahlungen gereicht, geht die Rechnung plus/minus aus.
Ich bin sicher, dass Sie nur die Grundsteuer für ihre gemietete Wohnung, bzw. Haus, und nicht für andere bezahlen. Und das ist völlig korrekt. Bevor man also nach Geldrückzahlung ruft, sollte man sich zum örtlichen Mieterverein begeben und sich dort erklären lassen, wie das mit den Betriebskosten funktioniert.

Mariella2015 21.12.2015 15:55

Wie sich die Nebenkosten und Betriebskosten zusammensetzen ist mir durchaus klar. Zusammen mit der Abrechnung haben wir eine Kopie der Grundsteuerrechnung für unseren Vermieter bekommen. Es ist keine Nachzahlung, Erhöhung oder sonstiges enthalten. Diese hat er eins zu eins an uns weitergereicht. Diese gilt auch nur für unsere Wohnung.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob diese Art der Weiterleitung der Zahlung ein mal im Jahr korrekt ist, oder ob die Grundsteuer nicht in der monatlichen Vorauszahlung (wie im Mietvertrag festgehalten ist) schon enthalten und somit beglichen ist.

Bevor mal zu schnell antwortet, sollte man die Frage richtig lesen oder sich erklären lassen wie das mit dem höflichen Ton funktioniert. Danke!

forsetis Experte! 21.12.2015 16:09

Selbst bei eigentlich sehr naiven Fragen, versuche ich höflich zu bleiben (was mir naturgemäß oft scher fällt). Sie wollen also sagen, dass ihr Vermieter ihnen die ganze Grundsteuer aufbürdet? Wie groß ist denn das Haus, wieviele Wohnungen gibt es, woher wissen Sie, dass die anderen Mieter keine Grundsteuer bezahlen?

forsetis Experte! 21.12.2015 16:18

Nachtrag:
"ob die Grundsteuer nicht in der monatlichen Vorauszahlung (wie im Mietvertrag festgehalten ist) schon enthalten und somit beglichen ist."
Diese erneute Frage zeigt, dass Sie denn Sinn der Vorauszahlungen nicht erkannt haben. Erst wenn eine Rechnung vorliegt, die zu den umlegbaren Betriebskosten gehört, und diese dann in der Abrechnung erscheint, dann ist sie beglichen. Und Grundsteuer müssen Sie nur nach der Wohnungsgröße in m² bezahlen, nicht für das ganze Haus.

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