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patrick hat diese Frage gestellt
wir haben gestern die betriebskostenabrechnung unserer alten wohnung bekommen ...nun wollen die ehm. vermieter 470 euro von uns nachgezahlt haben ....JETZT DIE EIGENTLICHE FRAGE : ICH HABE GEHÖRT DAS SICH DER VERMIETER MAX 1 JAHR MIT DER BK-ABRECHNUNG ZEIT LASSEN DARF wir sind zum 31.07.2007 aus der wohnung ausgezogen ...gestern war der 18.09.08 ist das nun alles rechtens oder hat der vermieter die frist überschritten und wir sind gut raus

0 Kommentare zu „gibt es eine frist für die betriebskostenabrechnung vom vermieter”

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