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wanen hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe hier fachlichen Rat zu finden.

Seit 1.11.2008 bewohne ich mit einer WG eine Mietwohnung, welche von einer Gesellschaft verwaltet wird. Im November 2009 wechselten zogen zwei Mitbewohner aus und zwei neue ein. Zwecks Mieterwechsel erhielten wir ein, von allen alten und neuen Mietparteien auszufüllendes Formular, welches wir zusanden. Jedoch erhielten wir keinen neuen Mietvertrag und sämtliche Post, welche wir anschließend erhielten, war immer noch an die alten drei Mieter adressiert.
Nun wechselte vor etwa zwei Monaten die Vermietergesellschaft. In Zuge dessen erhielten wir ein Schreiben in welchem wir auf Mietschulden in Höhe von 1400Euro aufmerksam gemacht wurden. Das Schreiben enthielt eine Auflistung der bisherigen Überweisungen. Jedoch fehlten dort etliche Überweisungen, wodurch anscheinend die Differenz entstanden ist. Als ich mich diesbezüglich mit unserem zuständigen Objektverwalter telefonisch in Verbindung setzte, erklärte mir dieser, dass die fehlerhafte Buchführung ein Ergebnis des ungenau verlaufenen Vermieterwechsels sei und ich ihm nur die Kopien der Kontoauszüge mit den fehlenden Überweisungen zusenden müsse.
Nun befindet sich einer unserer Mitbewohner schon seit längerem im Ausland und es dauerte einige Zeit, bis ich alle Kontoauszüge beisammen hatte. Vor etwa eineinhalb Wochen habe ich die Kopien marktiert an unseren Objektverwalter gesandt. Tags darauf erhielt ich ein Schreiben mit einer erneuten Miet-Liste, welche nun Mietschulden in Höhe von fast 1800Euro aufwies, da bereits neuere Überweisungen nicht aufgelistet waren. Per Email setzte ich mich mit der Gesellschaft in Verbindung und stehe seit dem mit einem völlig anderen Mitarbeiter in Emailkontakt. Dieser forderte mich auf, ihm erneut die Kopien zuzusenden. Was ich dann auch tat. Vor zwei Tagen erhielt ich dann ein Schreiben in welchem uns unsere fristlose Mietkündigung mitgeteilt wurde, mit der Begründung, dass unsere Mietschulden mehr als zwei Monatskaltmieten überschreiten würden. Außerdem fordert man uns auf, die Wohnung bis zum 9.06.2010 zu räumen. Da ich zur Arbeit musste bat ich meinen Mitbewohner sich telefonisch mit dem Herrn in Verbindung zu setzen um den sachverhalt zu klären. Dieser weigerte sich jedoch Auskünfte an meinen Mitbewohner weiter zu geben, da dieser kein Vertragspartner sei. Offensichtlich sind die zugesandten Formulare ebenfalls nicht angekommen. Eine Kopie des Mieterwechsel-Formulars habe ich nun bereits erneut zugesandt und bin bisher ohne Antwort.
Wie soll ich nun auf diese Mietkündigung reagieren, zumal der angegebene Grund mehrfach anhand der versendeten Kopien der getätigten Überweisungen widerlegt wurde. Ist die Kündigung dennoch rechtskräftig?

2 Kommentare zu „fristlose Kündigung”

Balkonexperte Experte! 24.05.2010 12:16

Der Vermieter hat das Recht, bei Fehlen von mehr als einer Mietzahlung, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Der Mieter kann diese Kündigung jedoch abweisen, wenn er nachweist, dass diese Zahlungen erfolgt sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm

wanen 25.05.2010 09:32

Vielen Dank für die Antwort. Heute Morgen erhielt ich eine Mail vom Verwalter, welche die Kündigung wieder aufhebt.
Erleichterung.

Vielen Dank für die Antwort.

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