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Bieber81 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wollte mit einer Bekannten eine WG machen hatten auch eine passende Wohnung gefunden. Leider haben wi den Mietvertrag schon unterschrieben, jetzt hat Sie eine Sperre vom AA bekommen und sie über nehmen auch die Miete nicht. Jetzt zu meiner Frage ist es rechtens das der Vermieter für die Zeit des Leerstandes die volle Miete verlangt der Mietvertrag war auf 2 Jahre festgesetzt da es sich um einen Erstbezug handelt. Wie lange daf er denn Miete für den Leerstand von Mir verlangen???
Besten Dank schon im Voraus für eure Antworten
C.Kaiser

1 Kommentar zu „Mietvertrag”

Ghostraider Experte!

Naja, wenn der Mietvertrag auf 2 Jahre festgesetzt ist und gültig ist kann er 2 Jahre lang auch auf leerstehenden Wohnraum Miete verlangen.

Sollte dieser Mietvertrag aber ungültig sein können Sie mit einer drei Monatsfrist kündigen.

Ich habe bewusst die Gültigkeit angesprochen da mir nicht bekannt ist ob es ein Zeitmietvertrag oder ein beiderseitiger Kündigungsverzicht für die Zeit von 2 Jahren ist.

Gruß
ghost

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