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Juliaschka hat diese Frage gestellt
Hallo an alle. Ich habe eine Frage: wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Der dazugehörige Kellerraum ist jedoch bereits von anderen Personen belegt. Uns wurde auf einen anderen Kellerraum verwiesen, der laut Kaufskizze nicht uns gehört und nur halb so groß ist wie der, der uns gehört. Bei Nachforschungen kam heraus, dass als der Hausbesitzer die verschiedenen Wohnungen vor 10 Jahren verkauft hat, er meinte, jeder darf sich selber den passenden Kellerraum aussuchen, das wäre ihm egal. Nun jetzt wollen wir aber unseren Kellerraum haben! Wir wissen ja nichts von irgendwelchen dubiosen Absrpachen mit dem ehemaligen Hausbesitzer. Wir haben die Hausverwaltung angeschrieben, dass wir unseren Kellerraum, den wir samt Wohnung laut beglaubigtem Plan erworben haben, endlich nutzen wollen. Leider kam nach Monaten immer noch keine plausible Antwort oder Lösungsvorschlag. Wie müssen wir jetzt am besten vorgehen? Der große Kellerraum steht uns doch gesetzlich zu und wir haben dafür auch bezahlt und sehen nicht ein einen viel kleineren zu nehmen. Den einfach aufbrechen und leerräumen dürften wir nicht, oder? Außerdem wollen wir nach Möglichkeit keinen Streit mit den Nachbarn. Wer kann uns da helfen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

2 Kommentare zu „Falsche Kellerbelegung beim Kauf einer Eigentumswohnung”

Berthelstal Experte! 18.12.2009 07:38

Wenn Sie keine gescheite Antwort von der Hausverwaltung erhalten, setzen Sie das bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung und sehen Sie erst mal, was da rauskommt. Notfalls müssen Sie klagen.

Juliaschka 22.12.2009 19:28

Danke! Das haben wir jetzt vor durchzuziehen.

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