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ladylive hat diese Frage gestellt
hallo,ich wohne in einen haus zur miete mit grundstück mein vermiter betritt dieses grundstück wie er gerade lust und laune hat.ich habe freilaufende hunde auf diesem grundstück.ich habe von allen seiten schielder dran damit sich auf dem grundstück freilaufende hunde bewegen.mein vermiter betritt trotzallem das grundstück und prowoziert meine hunde in dem er mit einen akkubohrer oder dachlatte oder sowie heute mit einer fürstkappe zuschlägt in der hoffnung das einer zu beissen tuht.wenn wir weg fahren schließen wir alles ab mein vermitter steigt trotzallem über den zaun.ich habe mein vermitter schon ein zettel ran gemacht bei uns von beiden seiten ob er sich bitte anmelden könnte wenn er kommt damit wir die hunde weg sperren können damit nicht passiert ich habe auch meine handy nummer raufgeschrieben wenn wir mal nicht da sind damit er uns erreichen kann.er geht auf nichts ein unser vermiter wenn ich mit ihn reden möcht läßt er mich stehen und lacht mich aus.waskann ich dagegen tuhen ich bitte um dringende hielfe .dange

2 Kommentare zu „betretung vom grundstück”

Berthelstal Experte! 15.08.2009 17:00


Das Grundstück kann der Vermieter wohl betreten, es ist sein Eigentum. Das ist nicht zu verwechseln mit der Privatsphäre der Wohnung. Diese muss schon gewahrt bleiben.

ladylive 16.08.2009 02:49

ich wa jetzt beim rechtsanwalt der vermieter darf das grundstück nur mit anmeldung betreten.

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