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Kurzzeitmieter hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte Anfang des Jahres für drei Monate ein Zimmer gemietet. Im Mietpreis war eine Betriebskosten-Pauschale berechnet (EUR 65). Nun möchte ich gerne meine hinterlegte Kaution von knapp EUR 700 zurück bekommen und habe den Vermieter um Rückzahlung gebeten.

Daraufhin habe ich einen Brief erhalten, in der die Betriebskosten für die Mietdauer geschätzt wurden, da die "richtige" Abrechnung erst 2010 erfolgt. Laut dieser Berechnung sollen EUR 455 anfalllen!!! Das sind fast zwei-Monatsmieten und in meinen Augen eine vollkommen überzogene Forderung!

Wie kann ich hierbei vorgehen? Kann / soll / muss ich schriftlich dagegen Einspruch einlegen?

Vielen Dank im voraus für die Unterstützung!

1 Kommentar zu „Extrem hohe Betriebskostennachzahlung”

smile30625 Experte! 21.08.2009 09:23

Hallo,
falls in Ihrem Mietvertrag wirklich eine Betriebskostenpauschale vereinbart war, darf der Vermieter nichts nachfordern. Falls es sich (wie üblicherweise) nur um monatliche Vorauszahlungen gehandelt hat, muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, also des Kalenderjahrs vorliegen.

Viele Grüße
smile

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