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Susanne
Kurz und knapp: Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen sind vom VM zu tragen, ausg. Kleinreparaturklausel. Wartungskosten sind Kosten, die regelmässig anfallen. Gibt es dazu in der Nebenkostenklausel des Mietvertrags eine entsprechende Vereinbarung, werden diese Kosten über die Nk an den Mieter weitergegeben.
Kleinreparaturklausel: Ist nur gültig mit 2 Beschränkungen: einerseits pro Reparatur und andererseits eine Höchstgrenze bezogen auf den prozentualen Anteil der Jahreskaltmiete, i.d.R. bei 6-8%.
Inwiefern der Anteil pro Reparatur zu hoch ist, kann im Zweifelsfall nur ein Richter entscheiden. Bei einem Urteil aus 92 ging es um 150.-DM als Höchstgrenze.
Wenn Du die Aussage des Handwerkers schriftlich bekommst, dass er die Rechnung auf Verlangen auf den Höchstbetrag der Klausel mindern sollte und das auch getan hat, kannst Du mit dem Schriftstück zum Anwalt gehen und gegen den Vermieter vorgehen. Allein die mündliche Aussage wird der Handwerker vielleicht nicht wiederholen.