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Simbatiger hat diese Frage gestellt
Ich bin auf Grund von Eigenbedarf gekündigt worden. Da der Eigentümer angeblich so schnell wie möglich einziehen wollte, haben wir mir seinem Einverständnis die Wohnng geräumt. Da sich noch Eletroschrott in der Wohnung befand,habe ich einen Termin zur Abholung gemacht. Als ich den Schrott rausstellen wollte, waren sämtliche Schlösser ausgebaut und ich konnte nicht mehr rein. Jetzt will der Vermieter trotzdem noch Miete von mir obwohl der Zutritt verweigert wurde und er sich selbst schon drin befand. Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Mit den Nebenkosten gibt es auch Ärger.

2 Kommentare zu „Ende des Mietverhältnis?”

Berthelstal Experte! 08.11.2009 09:57

Es gilt, das die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Das tritt normalerweise mit Beendigung des Mietvertrages ein. Wenn der Vermieter ohne Ihre Zustimmung vorher schon neue Schlösser eingebaut hat, können Sie nicht mehr den gemieteten Gegenstand nutzen und ab diesen Zeitpunkt sind Sie auch nicht mehr zahlungspflichtig.

Berthelstal Experte! 08.11.2009 09:58

Zusatz: Sie können auch Strafanzeige wegen Hausfriedenbruch androhen, hilft auch manchmal, bevor man zum Anwalt rennt.

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