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pody hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

nach dem ich viele Beiträge auf verschiedenen Seiten gelesen habe, habe immer noch kein Antwort auf meine Frage bekommen. Daher möchte ich diese hier reinstellen.

Aus unserer Mietwohnung sind wir Ende März 2010 ausgezogen. Nun erhalten wir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.09 - 31.05.2010 und dem entsprechenden Nutzungszeitraum (Ende März).

Was ich nun gerne wissen möchte wäre folgendes. Bei der Abrechnung von Mitte bis Mitte des Jahres kommt es zu Preisveränderungen bei den Anbietern i. d. R. zum Jahreswechsel. In wie weit müssen die Preisänderungen in den Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt werden?

Z.B. haben wir 7/10 der letzten Periode in 2009 gehabt, wo Frischwasser und Abwasser deutlich günstiger waren als 2010.

Vieln dank für die Antworten und Grüße.
pody

3 Kommentare zu „Einzelkosten in Nebenkostenabrechnungen”

Balkonexperte Experte! 18.02.2011 12:53

Es werden stets die Beträge genommen, über die es entsprechende Rechnungen gibt. Wenn beim Hauswasserzähler keine Zwischenablesung erfolgte, gilt der Preis auf der Rechnung der Wasserwerke.

pody 18.02.2011 13:14

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Nun haben wir vom Vermieter folgende Rechnungskopien (Frischwasser) erhalten

1 RE vom 03.10.2008 - 02.10.2009
2 RE vom 03.10. 2009 - 27.09.2010
Wohnperiode 01.06.2009 - 31.03.2010

Wenn ich das dann richtig verstanden habe, gilt die letzte Rechnung auch für den Zeitraum 01.06.2009 - 03.10.2009?

Nochmals Danke.
pody

Balkonexperte Experte! 18.02.2011 14:15

Sie haben bis zum 31.03.2010 dort gewohnt. Also ist für Sie die Wasserrrechnung vom 03.10.2009 bis 17.09.2010 maßgeblich.

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