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Narija hat diese Frage gestellt
Meinem Freund seine Eltern haben eine Wohnung die derzeit vermietet wird. Da wir zusammen ziehen wollen und die Wohnung in Familienhand soll, wollten wir dort einziehen. Der Mieterin wurd 3 monate vorher gekündigt und ich habe meine Wohnung auch gekündigt. Die Mieterin meldete sich erst nach über einem Monate per Anwalt sie würde nicht ausziehen. Dann meinte sie telefonisch sie würde im Januar ausziehen und jetzt heisst es schriftlich sie will erst im März ausziehen. Jetzt hab ich das Problem das seit Dezember meine Wohnung gekündigt ist ich ausziehen musste und seit Januar im Hotel wohne, weil mein Freund noch zu Hause wohnt und dort kein Platz ist und ich niemanden habe wo ich hin kann. Haben wir eine Möglichkeit die Mieterin früher rauszubekommen? Und kann ich ihr meine Hotelrechnung in Zahlung stellen?

3 Kommentare zu „Eigenbedarf Mieterin will nicht raus”

Susanne Experte! 19.01.2009 19:51

Dass Du Deine Wohnung gekündigt hast, ohne dass die andere frei war ist schon Dein Problem!

Narija 20.01.2009 12:10

Blieb mir ja nichts anderes übrig. Sonst hätte ich ja doppelt Miete gezahlt, wenn die andere frei gewesen wäre. Und die Wohnung sollte ja auch im Dezember frei werden.

Susanne Experte! 20.01.2009 12:59

Das siehst Du falsch. Das Mietrecht ist umständlich, schon durch eine falsche Formulierung kann die Kündigung gegen die Mieterin nicht rechtskräftig sein.
Grundsätzlich kündigt man ja seine eigene Wohnung erst, wenn man z.B. einen neuen Mietvertrag hat. Du hast als Freundin schon mal gar keine Ansprüche, wenn Du mit den Eltern Deines Freundes oder mit Deinem Freund über die Wohnverhältnisse keinen Mietvertrag machst. (Wenn die Beziehung nicht funktioniert kann er Dich von Heute auf Morgen vor die Tür setzen).
Nur aufgrund eines gültigen Mietvertrages hat man Ansprüche, aber dann auch nur gegen den Vermieter.
Weiterhin hat die Mieterin auch die Einspruchsfrist eingehalten, ob sie aus Kulanz oder anderen Gründen die Wohnung räumt etc. ist alles Sache der Vermieter.
Wenn die Eltern Deines Freundes Dir sicher zugesagt haben zu einem bestimmten Datum die Wohnung zu bekommen dann kannst Du den Eltern Deines Freundes die Hotelrechnung in Zahlung stellen !!!

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