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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo miteinander,[/b:6ba0f][/size:6ba0f]

erst einmal Danke für die vielen Beiträge und Antworten hier im Forum.
Ich empfinde diese als sehr hilfreich und großes Geschenk.

Nun zu meinem "Fall":[/u:6ba0f]

Unser Hausverwalter hat mir im Namen der (neuen) Besitzerin der Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.
Da eine identische Wohnung im Haus eine Etage unter uns frei war, sind wir in diese eingezogen um keine Schwierigkeiten zu machen. Vorher habe ich (natürlich) unsere alte Wohnung renoviert.

Nun musste ich leider feststellen, dass ich für die neue Wohnung ca. 70€ mehr bezahlen soll. Hierauf wurde ich jedoch nicht hingewiesen,
was ich einfach nicht fair fand.

Der Verwalter meinte hierzu, es müsse mir doch klar gewesen sein,
dass diese Wohnung teurer sei, weil das Bad saniert wurde.
Woher ich diese Klarheit hätte nehmen sollen hat er mir nicht erklären können - und mein altes Bad war völlig O.K.

Nun[/b:6ba0f]
zieht die Frau doch nicht in meine alte Wohnung ein, sondern diese wurde ganz normal weiter vermietet. Jedoch mit höherem Mietbetrag.
Ob ich die Wohnung wiederhaben wollte, wurde nicht gefragt.

Nun ist meine Frage, ob wir [/u:6ba0f]

a) die Neue Miete (und Kautionserhöhung) akzeptieren müssen, und
b) ob die Kündigung rechtens war,
weil wie gesagt nicht Eigennutzung vorliegt.
c) Kann ich zumindest
die Umzugs- und Renovierungskosten anrechnen lassen
d) Halte ich mich in diesem Fall an den Hausverwalter, oder an die
Besitzerin der Eigentumswohnung?[/b:6ba0f]

Zusätzlich muss ich noch sagen, dass die Wohnungen letztes Jahr zu Eigentumswohnungen umgewandelt wurden und die Besitzerin unserer neuen Wohung evtl. in ein-zwei Jahren ebenfalls einziehen möchte.

Wie soll ich mich verhalten?
Die neue Wohnung ist zwar etwas dunkler, und kälter, aber o.k.
In die Alte Wohnung kann ich ja nun nicht mehr rein, da sich dort gerade der Neue (nette) Mieter einrichtet.

850 Euro/Jahr mehr Miete ist allerdings eine echte Belastung für unsere Familie (3 Kids)

Mir ist klar, dass dies letztlich nur Gericht und Anwalt klären können,
aber ich streite mich nicht gerne und hoffe die Angelegenheit mit
genügend Fakten im gegenseitigen Einvernehmen lösen zu können.

Freundliche Grüße aus Berlin
Hugo
Stichwörter: eigenbedarf + nichteinhaltung

5 Kommentare zu „Eigenbedarf - Nichteinhaltung”

Susanne Experte!

Sofort zum Rechtsanwalt !!!

Nicht nur, dass eine Eigenbedarfskündigung gar nicht möglich gewesen wäre, da die Wohnungen erst im letzten Jahr umgewandelt wurden und eine Kündigungssperrfrist vom mindestens 3 Jahre besteht !!! Weiterhin ist die Eigentümerin dann doch nicht eingezogen, was für eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung spricht, was verboten ist.
Dir stehen auf jeden Fall Schadenersatzforderungen zu, mindestens:
-in Höhe der Renovierungskosten
-in Höhe der Umzugkosten (wenn Du z.B. Urlaub genommen hast, Helfer etc.)
-in Höhe der Mietdifferenz für einen bestimmten Zeitraum

Hugo1

Meine Güte, das war schnell!


Herzlichen Dank Susanne.

Gibt es Fristen, die verstreichen?
Ich habe meinem Verwalter soeben geschrieben, dass er schriftlich Stellung nehmen soll und dass ich an einer außergerichtlichen Lösung interessiert bin.

Empfiehlt sich ein Internetanwalt, oder besser einer von Nebenan?


Liebe Grüße,
Hugo

Susanne Experte!

Es empfiehlt sich grundsätzlich ein Fachanwalt !!! Du musst die ehemalige Vermieter(in) auf Schadenersatz verklagen, das geht nichts übers Internet.

Grundsätzlich würde ich eine außergerichtliche Lösung hier nicht empfehlen, Du bist bereits übervorteilt worden, u.a. durch Deine Unwissenheit (nicht böse sein, aber es handelt sich hier um Mietrecht, da haben andere für studiert) und auch sicherlich durch Deine Gutmütigkeit.

Ich hoffe mal, Du hast die alte Eigenbedarfskündigung noch!! Ich würde an Deiner Stelle sofort einen Termin machen! Übrigens: da Du im Recht bist (und das steht für mich außer Frage) werden die Kosten für Anwalt und Gericht auch von Deiner Ex-Vermieterin übernommen.

Hugo1

Ich habe für morgen einen Anwaltstermin vereinbart. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Liebe Grüße
Hugo

Susanne Experte!

Ich drück mal alle Däumchen- der Ausgang würde mich auch interessieren-gern auch als PN !

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