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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, dachte mir ich hol mir viell mal rat.
ich bin vor knapp 3 monaten aus meiner wohnung rausgezogen, zahle noch die miete für diesen monat da ich keine nachmieter suchen durfte. nun hat sich herausgestellt dass es nachmieter gibt, die bereits in der wohnung ein und ausgehen, renovierungsarbeiten durchführen. ich habe das nur durch zufall erfahren, da ich meine küche angeboten hab zur übernahme und dieses junge paar mich dann eben kontaktiert hat. ansosnten könnten die jetzt sogar schon drin wohnen ohne dass ich es wuesste und würde denen dann auch noch die miete zahlen diesen monat. der ehemalige vermieter ist ein 84jähriger koleriker (schreibt man das so?) der hinter meinem rücken alles in die wege geleitet hat und sogar solch infarme lügen über meine person verbreitet dass sich einem die haare sträuben. natürlich als ich ihn diesbezgl. zur rede stellte war ja alles garnicht wahr usw.
nun zu meiner frage: habe ich das recht die kaltmiete für diesen monat zurückzuverlangen? und ist es rechtens dass diese nachmieter bereits ohne mein wissen in der wohnung ein und ausgehen?
im übrigen stand noch eine stehlampe von mir in der wohnung und dieser 84 jährige hampelmann hat sie einfach vor die tür auf die strasse gestellt ohne auch nur ein wort mir gegenüber zu verlieren! weiss es nur durch die nachmieter. darf er das? [/b:a734e][/i:a734e]
ich bin drauf und dran einen anwalt einzuschalten.
hoffe dass ihr mir hier ein paar tips geben könnt. vielen dank für eure hilfe.
es gruesst der sonnenschein
Stichwörter: ehemaliger + spinnt + vermieter

3 Kommentare zu „Ehemaliger Vermieter spinnt!”

Susanne Experte!

Wenn Du noch Miete bezahlst, hast Du sicher auch noch keinen Schlüssel abgegeben und was der Vermieter da macht ist Hausfriedensbruch...?

Sonnenschein2311

danke für die antwort! hausfriedensbruch? aber ich wohn ja nicht mehr in der wohnung! hätte ich viell noch dabei schreiben sollen!

Susanne Experte!

Ob Du dort wohnst oder nicht ist unabhängig von jedem bestehenden Mietvertrag.
Dein Hausrecht endet erst mit dem Mietvertrag. Hast Du die Schlüssel bzw. die Wohnung nicht offiziell aufgegeben, zahlst Du weiterhin Miete und NK ist es Hausfriedensbruch, wenn der VM sich Zugang verschafft.

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