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ninusch hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir ziehen zum 01.08.2011 in eine neue Wohnung. Nach dem wir den Mietvertrag unterschrieben hatten, haben wir beim ausmessen der Wohnung gesehen, dass viele Fliesen in Wohnzimmer und Küche Risse haben. Meine Schwiegermutter ist beim ausmessen auf eine Fliese getreten, die dann sogar gebrochen ist. Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter dafür zuständig ist oder wir?
Meine Sorge ist, dass wenn jetzt nichts gemacht wird, immer mehr Fliesen kaputt gehen.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
lg

3 Kommentare zu „Fliesen haben Risse schon vor dem Einzug”

Berthelstal Experte! 09.06.2011 22:35

Zeigen Sie diesen Mangel unverzüglich den Vermieter an. Grundlage:

BGB § 536 c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
2. nach § 536 a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

Bladder Experte! 10.06.2011 07:25

Es dürfte wohl nicht schwierig sein, da Sie noch nicht eingezogen sind, dem Vermieter diesen Mangel noch vor Mietbeginn anzuzeigen. Beeinträchtigt dieser Mangel den Wohnwert, so ist die Miete nach § 536 BGB gemindert.

Natürlich ist der Vermieter hier zuständig.

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

ninusch 11.06.2011 16:12

Vielen Dank erstmal für die Antworten! Ich habe dem Vermieter schon davon erzählt. Zuerst meinte er, dass Böden Mietersache sind. Jetzt will er sich die Fliesen noch mal anschauen. Ich würde mich nur gerne vorher schon mal erkundigen, wer dafür zuständig ist, bevor er doch gar nichts macht an den Fliesen.

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