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BroFist hat diese Frage gestellt
Hallo, folgender Sachverhalt:

Ich bin letztes Jahr im Juli aus meiner alten Wohnung. Habe die Wohnung 6 Jahre bewohnt. Da die Vermieterin zu diesem Zeitpunkt jedoch im Urlaub war gab es keine offizielle Übergabe, habe ihr den Schlüssel nachgesendet. Hatte die Wohnung bessenrein geputzt, jedoch nicht gestrichen. Auch Mobilar habe ich zurück gelassen, welches damals beim Einzug aber bereits vorhanden war (die Wohnung wurde bisher immer als Studenten Wohnung genutzt).

Vor einigen Monaten bekam ich ein Schreiben des Anwalts der Vermieterin mit einer Androhung von Kosten die entstehen würden wenn ich die Wohnung nicht sachgemäß renovieren würde. Habe sie auch streichen lassen da ich sie nicht in neutralem Zustand hinterlassen habe, da einige Wände von mir rot gestrichen wurden. Soweit sehe ich das ja auch ein.

Allerdings wird nun auch von mir gefordert die Balkontüren neu weiß zu lackieren, da diese vom Nikotin verschmutzt sind bzw. es wurde von einem Maler ein Kostenvoranschlag eingeholt welchen ich nun überweisen soll (ca. 780€). Außerdem wurden mir Zeit- und Fahrtkosten berechnet die die Vermieterin dafür aufbringen musste die Möbel zu entsorgen sowie die Streicharbeiten zu beaufsichtigen (nochmals ca. 300€).

Zu den Fristen die mir gesetzt wurden:
Die erste Frist im Schreiben von Anfang Dezember wurde auf Ende Dezember gelegt (genaues Datum ist mir leider nichtmehr bekannt). Da die Nachmieterin, welche die Wohnung nun bewohnt, nicht zu erreichen war, war es mir nicht möglich dieser Frist nachzukommen.
Eine weitere Frist wurde auf Mitte Februar gesetzt. Glücklicherweise habe ich einen Maler vor Ort, der sich um das Streichen der Wohnung kümmerte. Jedoch nicht um das neue lackieren der Balkontüren, da ich davon ausging dies sei nicht notwendig. Auch frage ich mich ob die geforderten Aufwandsentschädigungen für die Vermieterin gerechtfertig sind.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was für Möglichkeiten gibt es rechtliche Schritte dagegen zu nehmen und habe ich da überhaupt Chancen auf Erfolg? Wie hoch wären die Kosten?

1 Kommentar zu „ehemalige Vermieterin fordert div. Nachbesserungen und stellt hohe Kosten auf”

JaninaRabold aktiver Benutzer 10.04.2014 09:16

Hallo,
Was genau steht in deinem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen/Zustand der Wohnung bei Auszug?
Oft sind diese Klauslen schlecht (für den Vermieter) formuliert,
sodass diese unwirksam sind.
Was zur Folge hat, dass die Ausbesserungen vom Vermieter übernommen werden müssen.

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