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Tessalina hat diese Frage gestellt
Ich bin zum 31.10.08 aus meiner Wohnung ausgezogen, in der ich 3 Jahre gewohnt habe. Nun habe ich meinen ehem. Vermieter nach fast 6 Monaten wegen der Kaution kontaktiert, da er auf keine meiner Emails reagiert hatte. Er teilte mir mit, dass die Dusche gereinigt werden musste und auch der Teppich, da es dem Nachmieter nicht zuzumuten war und ich schließlich lange darin gewohnt habe. Er macht mir ein Angebot, wie wir das mit der noch ausstehenden Kaution verrechnen können. Ich teilte ihm mit, dass ich aber die Wohnung beim Einzug so übernommen habe (was er mir auch für die Teppichgeschichte bestätigt hat). Er konnte sich nicht vorstellen, dass ich so etwas einfach hinnehme, wenn die Dusche schon vorher so aussah und stellt mich jetzt als Verursacherin hin. Es gibt aber keinerlei andere Stellen in der Wohnung, wo so etwas zurückgelassen wurde. Vor Auszug hat er die Wohnung besichtigt und bis auf das Streichen der Küche keine Mängel, die beseitigt werden müssen, festgestellt. Ein Mängelprotokoll gab es leider nicht in schriftlicher Form. Mein Freund war aber bei Wohnungsbesichtigung und späterer Übergabe dabei und Zeuge.

Kann der Vermieter die Schäden im Nachhinein beseitigen lassen, ohne mich darüber vorher in Kenntnis zu setzen und erst im Anschluss mir die Rechnung vorlegen, sodass ich keine Gelegenheit hatte, selbst tätig zu werden?
Stichwörter: kaution + schadensregulierung

0 Kommentare zu „Darf Kaution mit nicht-verschuldetem Schaden verrechnet werden?”

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