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Ubientephes hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir wohnen zu viert in einer Studenten-WG, und stehen alle als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag.
Nun zieht einer von uns aus und die Hausverwaltung möchte einen Nachtrag zum Mietvertrag erstellen, indem sie für alle künftigen Mieterwechsel 150 Euro berechnet (um die Kosten der Nachtragserstellung zu decken).

Ist das rechtens? Darf eine Hausverwaltung in diesem Fall so eine Zusatzvereinbarung einbrigen, die dann bei jedem weiteren Mieterwechsel 150 Euro kosten wird?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße!
Ubientephes

2 Kommentare zu „Darf Hausverwalter kosten für Nachtrag zu Mietvertrag berechnen”

Bladder Experte! 09.12.2011 18:42

data100data100 Profi 11.12.2011 00:00

Sie sind nicht verpflichtet diesen Nachtrag zu unterschreiben und wenn Sie dies nicht wollen ist das ihr gutes Recht. Ihr Vermieter muss dann diesen Zusatz vor Gericht erstreiten. Was soll überhaupt diese Nachtragserstellung genau sein ???
Wenn das Gebühren für das erstellen eines neuen Mietvertrages sind ist diese wie oben beschrieben nichtig. Sind das hingegen Gebühren für die Erstellung und Abrechnungen von Nebenkostenabrechnungen bei wechselnden Mietern so darf die Erstellung der Heizkostenrechnung in Rechung gestellt werden. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gehört zu den Verwaltungskosten und ist nicht umlagefähig. Selbst eine zusätzliche Kaution für die Nebenkosten ist nicht rechtmäßig. Dafür hat der Vermieter ja die monatlichen Abschlagszahlungen

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