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joachimvar hat diese Frage gestellt
Ich bitte um Hilfe bei einer Mietvertragsklausel:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei seinem Auszug die Wohnung fachgerecht renoviert, die Wände/Decken fachgerecht weiß gestrichen, den Teppichboden shampooniert gereinigt (notfalls Erneuerung), das Parkett im Bedarfsfall abschleifen und versiegeln und die Wohnung einschließlich der Fenster, der Balkone sowie des Kellerraums komplett gereinigt, zu übergeben. Die Wohnung muss eine fachgerechte Grundreinigung erhalten."

Frage(n):

- Ist diese Klausel überhaupt rechtens?

- Was müssen wir tun, gerade unter Berücksichtigung, dass wir nur 6 Monate in der Wohnung gewohnt haben und diese in wirklich SEHR GUTEM Zustand ist? (Normale "Gebrauchsspuren" ausgenommen, sind Raucher.)

Vielen Dank!

3 Kommentare zu „Wirksamkeit von Renovierungsklausel?”

Ghostraider Experte!

Ich lach mich weg. :-) ))))
Nimm einen Besen, fege die Hütte durch und gib den Schlüssel dem Vermieter damit dieser seinen Laden selbst in Ordnung bringt.

Die Klausel ist von vorne bis hinten ungültig.

Eine vertraglich geforderte Ein oder Auszugsrenovierung ist ungültig.
Das säubern des Teppichbodens kann vorgeschrieben werden, aber, durch den Zusatz evtl. erneuern ist der Teil auch ungültig.

Parkett abschleifen und Versiegeln ist allein Vermietersache.

Eine fachgerechte Grundreinigung kann der Vermieter selbst machen aber nicht der Mieter.

Nach 6 Monaten kann keine Wohnung so verwohnt sein das dies alles vertraglich ohne Rücksicht auf die letzte Renovierung und den tatsächlichen Zustand gefordert werden kann und darf.

Durchfegen und Tschüss. :-) ))

Gruß ghost

joachimvar

So habe ich das Mietrecht auch verstanden, das klingt gut :-) Danke...!

Kann das noch jemand bestätigen, nur zur Sicherheit?

Ghostraider Experte!

Guckst Du hier Schönheitsreparaturen..
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html
http://www.pro-wohnen.de/Renovierung-Urteile.htm

Guckst Du hier für Teppich und Parkett.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden_Parkett.htm

Hast Du alles geguckt kannste Vermieter lange Nase machen verstehst Du ?
Spaß beiseite, sollten noch Zweifel bestehen oder der Vermieter aufmucken einfach mit dem Mietvertrag zum Anwalt für Mietrecht und fertig ist die Laube.

Gruß
ghost

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