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Vetinari hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich bin Untermieter und habe ein Zimmer für einen Studiensemester gemietet(in einer privaten WG). Die Mietdauer war im Untermietvertrag als unbestimmt angegeben.

Ich möchte am 15 April ausziehen, aber die Hauptmieterin hat mir heute mitgeteilt, dass sie vorhat den Hauptmietvertrag am 31 Mai entgültig zu beenden, da sie auch ausziehen will.

Problem: Ich habe nicht, wie es im Untermietvertrag stand, eine schriftliche Kündigung "bis 3. Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats" eingereicht.

Darf ich trotzdem so kündigen?

Ich bin durch den Untermietvertrag verpflichtet, 3 Leute vorzustellen, die das Zimmer im Fall meiner Kündigung übernehmen werden. Aber wer bleibt schon für nur eineinhalb Monate, besonders wenn derjeniege entweder

1. meine Möbel für den Zeitraum übernehmen muss oder

2. sonst vor ein leeres Zimmer steht?

Ich habe die Möbel bei Einzug selbst gekauft und muss sie nun wieder verkaufen.

Dass heisst... keiner wird das Zimmer unter solchen Bedingungen übernehmen wollen und es ist nicht meine Schuld.

Falls ich doch am 15.April ausziehe, kann die Hauptmieterin den entstandenen "Schaden" (eineinhalb Monatsmieten die nicht bezahlt werden würden bis zu ihrem Auszug) aus der Kaution, die ich am Anfang bezahlen musste, abziehen?

Ist sie dazu berechtigt?

Kann ich mich nicht auf
§ 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung Absatz (3) berufen, auch wenn dieser nicht explizit im Untermietvertrag steht?

"(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."


Vielen, vielen Dank für eure schnelle Hilfe,
Vetinari

1 Kommentar zu „Wie kann ich den Untermietvertrag fristlos kündigen?”

Susanne Experte!

Nein, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, in Deinem Fall bis zum Ende des Hauptmietvertrags.
Da das Zimmder nicht möbiliert ist hast Du keine verkürzte KF. Ja, der VM kann von Deiner Kaution abziehen, wenn du nicht zahlst.
Das ist zwar alles nicht Deine Schuld, aber Dein Problem und gehört zum allgemeinen Lebensrisiko insbesondere bei einem Untermietvertrag.
Die Stellung von 3 Nachmietern ist sogar noch ziemlich kulant,wenn vertraglich vereinbart. Möglicherweise findest Du ja doch jmd.

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