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Freydis hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit beinahe 3 Jahren in einer Wohnung, die Mängel aufweist. Eigentlich sollten diese vom Vermieter noch vor unserem Einzug beseitigt werden. Wir wurden laufend mündlich vertröstet und haben uns leider immer wieder darauf eingelassen.
Vor etwa drei Monaten erfolgte endlich die Beseitigung einiger weniger Mängel. Noch immer regnet es in alle Zimmer rein, jeweils bei den Fenstern), ein Rolladen ist noch immer nicht eingebaut und der betreffende Rolladenkasten ist offen und leer, es zieht rein und die Wohnung ist eigentlich nicht warm zu halten. Unsere Vermieter sind zwei Baubiologen, die eine Firma haben, die ökologische Häuser baut, sowie einen Öko-Möbelladen im Erdgeschoß des Hauses betreibt. Man würde also meinen, daß diese Leute vom Fach sind und darum sich um derartige Mängel schleunigst kümmern würden. Aber weit gefehlt. Immer nur kommen mündliche Vertröstungen und als wir jetzt auf unser Recht bestanden, kamen Beleidigungen aus der alleruntersten Schublade, nebst Drohungen hinsichtlich Körperverletzung und sogar Tötung, wofür es auch mehrere Zeugen aus der Familie gibt.

Wir haben endlich eine andere Wohnung gefunden, die wir sobald wie möglich anmieten würden wollen. Kann man die jahrelangen und nicht beseitigten Mängel nebst den Drohungen und Beleidigungen als Grund nehmen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

3 Kommentare zu „Verkürzung der Kündigungsfrist möglich?”

Ghostraider Experte!

Wahrscheinlich, aber das kann nur ein Anwalt beantworten da hierzu auch zuwenig Info vorliegt und hier auch keine kostenlose Rechtsberatung durchgeführt werden darf.
Also auf zum Anwalt.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Eine Drohung wie von Dir beschrieben ist wirklich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Allerdings musst Du das beweisen!
Wenn durch die Umstände die Wohnung auch nicht ausreichend bezeizt werden kann und die Mindesttemperaturen nicht erreicht werden, könnte man durchaus davon ausgehen, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist.
Rechtssichere Auskunft kann aber nur ein FAchanwalt geben, den ich auch aufsuchen würde, da ich denke, für die von Dir beschriebene Situation hast Du auch Anspruch auf Schadenersatz.
(Renovierung, Umzug etc.)

Freydis

Recht herzlichen Dank für eure Antrworten, Ich werde wohl wirklich zum Anwalt gehen müssen.

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