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dllb hat diese Frage gestellt



Guten Tag,

Wir sind Mitte September 2007 in eine neue Mietwohnung einer größeren Immobiliengesellschaft eingezogen. Haben alle Formalitäten (wie Mietvertrag, Kautionssparbuch, Bankeinzugsermächtigung) geklärt, bzw. abgegeben.

Jedoch wurde immer noch keine Miete abgebucht (sind jetzt fünf Monate).

Befinde ich mich in der Bringschuld oder ist es Sache des Vermieters das Geld abzubuchen?
Oder vielleicht noch besser, wann verfällt der Anspruch des Vermieters auf die Miete?

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, wäre sehr nett.

Einen schönen Tag noch.

Gruß dllb
Stichwörter: Verfall + verjährung

1 Kommentar zu „Verjährung?”

Ghostraider Experte!

Auf jeden Fall sind Sie bei der Miete in der Bringschuld.
5 Monate keine Miete abgebucht heißt Sie sind 5 Monate im Verzug und dem Vermieter trifft keine Schuld, da der Mieter dies überwachen muss und gegebenenfalls die Miete so einzahlen muss.

Auch von einer Verjährung ist mir nichts bekannt.

Ich würde mich auch umgehend mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen und fragen warum noch nichts abgebucht wurde und evtl. die ganzen Mieten auf den Tisch legen.

Wenn der Vermieter es darauf anlegen würde hätten Sie jetzt schon eine fristlose Kündigung an der Backe.

Gruß
ghost

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