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schalke123 hat diese Frage gestellt
HAllo, meine Eltern wohnen seit 30 Jahren zur Miete. Vor ca. 20 Jahren sind sie einen Stock tiefer in eine größere Wohnung im gleichen Haus gezogen (gleicher Vermieter). Der einzige Mietvertrag den sie haben, ist auf die erste Wohnung ausgefüllt, darin ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Halbjahresende festgelegt. Nun wollen sie aber ausziehen. Wurde hier der Altvertrag übernommen (und damit die lange Kündigungsfrist) oder besteht ausser einem mündlichen kein Vertrag für die "neue" Wohnung und gilt somit eine Kündigungsfrist von drei Monaten? Hat jemand schon von einem ähnlichen Fall gehört und kann hier Auskunft geben?
Danke & viele Grüße
Dieter
Stichwörter: kündigung + altmietvertrag

3 Kommentare zu „Umzug im gleichen Haus, Gültigkeit Altmietvertrag?”

Susanne Experte!

Schwere Frage: Ich würde vorschlagen, damit eine rechtssichere Kündigung geschrieben werden kann eine Anfrage bei www.frag-einen-anwalt.de machen.
Gegen geringen Einsatz bekommt man hier die Antwort von einem Fachanwalt.

Laienforum ist gut und schön für einen ersten Anhaltspunkt. Du wirst aber nirgendwo eine Antwort bekommen, auf die Du eine rechtssichere Kündigung aufbauen kannst.

Ghostraider Experte!

Wie Susanne schon sagt, besser einen Anwalt fragen.
Meiner Ansicht nach gelten die längeren Kündigungsfristen nur bei einer Kündigung durch den Vermieter und wenn der Mieter kündigt gilt die drei Monatsfrist.
Wie gesagt, es ist meine Meinung.

Gruß
ghost

schalke123

Danke, dann werd ich meine Eltern mal zum Anwalt schicken. GRüße

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