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Wehr hat diese Frage gestellt
Ich hab 2 Probleme und hoffe jemand kann mir helfen. Erst ein mal meine Lage zum besserem Verständnis:
Ich Wohne mit 4 Leuten in einer Zweckgemeinschaft, das heißt jeder hat mit der Hausverwaltung einen eigenen Vertrag abgeschlossen. Es ist so als ob jeder eine Einzimmerwohnung hat und die Küche und Bad mit den anderen teilen muss. Man hat kein Mitspracherecht wer einzieht oder nicht das macht die Hausverwaltung und wenn einer auszieht wird das Zimmer abgeschlossen und die andren können und dürfen es nicht nutzen.
Die monatliche Strom pauschale wurde immer durch 5 geteilt und gemeinsam von einem an die Stadtwerke überwiesen. Nun haben 2 schon seit mehreren Monaten nicht gezahlt, was zu Folge hatte dass der Strom abgestellt wurde.
1.Dürfen die einfach so den Strom abstellen obwohl ich jeden Monat meinen Teil bezahlt habe, denn ich laut Mietvertrag für mein 25 m² zahlen musste?

2.Bis jetzt wurde der Strom durch 5 geteilt was ist wenn z.B. 3 ausziehen? Muss dann der Strom durch 2 geteilt werden? Obwohl ich nichts mit den leeren Zimmern zu tun habe, kann man eine neue Pauschale von den Stadtwerken festlegen lassen oder kann ich die Kosten auf die Hausverwaltung abwälzen? Wenn sie nicht bewohnt sind gehören die Zimmer ja quasi der Hauverwaltung.

6 Kommentare zu „Strom zahlen in einer Zweckgemeinschaft ”

Susanne Experte!

Wenn diese Vorgehensweise der Pauschale im Mietvertrag vereinbart ist, ist der Vermieter Dein Ansprechpartner und muss für ausbleibende Zahlungen haften. Das macht aber nur insofern Sinn, dass der Zähler auch auf den VM angemeldet ist...eine andere Lösung kann ich mir bei der von Dir genannten Kostellation auch gar nicht vorstellen. Frag den Versorger, wer Vertragspartner ist. Leerstand hat grundsätzlich der Vermieter zu vertreten und auch zu bezahlen.

Wehr

Danke für die Antwort Susanne!

Im Mitetvertrag steht zu den Stromkosten nur:" Die Stromkosten innerhalb der Wohnung werden untereinander abgerechtnet."
Wer Vertragspartner mit den Stadtwerken ist weiß ich nicht, ich weiß nur dass keiner aus der WG jemals bei den Stadtwerken war um was zu unterschreinen.

Susanne Experte!

Steht das wirklich so im Mietvertrag? Was für ein Stümperkram. Das würde aber m.E. bedeuten, dass einer der Mieter den Vertrag mit den Stadtwerken hat, denn richtigerweise müsste sonst der Vermieter auch über die Stromkosten abrechnen. "Die Stromkosten werden unter den Bewohner geteilt." erscheint mir da doch sinnvoller.

Wehr

Ja das steht da wirklich so drin.
Die Rechnung von den Stadtwerken wird direckt an uns geschickt aber auf einen Namen den es gar nicht gibt und ich binn sicher dass keiner einen Vertrag mit den Stadtwerken gschlossen hat. Sorry aber was heißt "m.E."?

Susanne Experte!

=meines Erachtens= Imho/imo

Sorry, aber so eine Konstellation bei einer Nicht-WG ist mir nicht geläufig, besonders fällt mir nun nicht ein, wie Du Dich wehren kannst.
Entweder vom Anwalt beraten lassen oder bei www.frag-einen-anwalt.de gegen geringe Gebühr einfache Frage stellen.
Möglicherweise ist diese vertragliche Klausel, mit Fremden "untereinander abzurechnen", nicht gültig, weil ein Vertrag zu Lasten Dritter nicht möglich ist.
Es ist ja auch anzunehmen, dass der, auf den der Zähler gemeldet ist, ehemals mal dort gewohnt hat.

Wehr

Noch mal vielen dank!!!

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