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gartenfreund2014 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

dieser Tage habe ich meine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Darin ist eine Nachzahlung von knapp 240 EUR veranschlagt, obwohl Verbrauchswerte von Kalt- Warmwasser und Heizung im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen sind.
Vielmehr sind Grundsteuern von insgesamt 50 EUR auf 1.300 EUR für die gesamte Mietanlage gestiegen. Dies

Des Weitern sind die Gebäudeversicherung im Vergleich zum Vorjahr um knapp 100 EUR und die Grundstückspflegekosten um mehr als 700 EUR gestiegen. Letztere beinhalten eine Preissteigerung von knapp 100%.
Sind solche Steigerungen rechtens, bzw. kann man dagegen etwas tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Dirk, der Gartenfreund

3 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung ”

forsetis Experte! 14.12.2014 17:21

""Sind solche Steigerungen rechtens, bzw. kann man dagegen etwas tun?""

Zuerst lässt man sich die Originalrechnungen, die für die Abrechnung dienten, zeigen und macht davon Kopien oder Fotos. Erst danach macht es Sinn sich näher mit der Abrechnung zu beschäftigen. Aber Gebäudeversicherungen werden grundsätzlich teuer, wenn ein oder mehrere Schäden zu regulieren waren.

Wenn Sie immer noch der Meinung sind, dass Sie über den Tisch gezogen werden, dann bleibt ihnen nur der Weg zum örtlichen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht.

Aber, eine Steigerung der Grundsteuer von 50,- auf 1.300,- € kann nur ein Lese- oder Tippfehler sein.

gartenfreund2014 14.12.2014 18:00

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Bezüglich der Grundsteuern möchte ich anmerken, dass es sich um keinen Tippfehler handelt. Eventuell ist der Vermieter von der Grundsteuer befreit gewesen, da es sich um einen Neubau handelt, der im Jahr 2011 errichtet wurde.

Viele Grüße
Dirk

Banane Profi 27.12.2014 16:06

Versicherungen sind allgemein gestiegen,
Grundsteuer dürfte nach Ihrer Ausführung auch richtig sein.
Was Grundstückspflegekosten betrifft, muß der VM die Wirtschaftlichkeit beachten, er kann nicht willkürlich vorgehen. Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen, dazu haben Sie ein Recht.

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