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tocsy2000 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin mitte letzten Jahres mit meinem Freund zusammen gezogen. Wir haben als erstes die Wohnung nach unseren Vorstellungen renoviert. Was auch super geklappt hat. Unserer Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Diese Gesellschaft richtet für jeden Vermieter ein Renovierungskonto ein. Auf dieses Konto wird ein teil der Miete einbezahlt. Damit wenn der Mieter in eingenleistung Renoviert er das Geld für die Kosten wiederbekommt. Falls der Mieter nicht selbst renovieren will gibt es auch eine von der Gesellschaft ausgesuchte Firma die das übernimmt. Die Kosten für diese Firma werden dann von diesem Renovierungskonto bezahlt. Eigentlich eine gute Sache.

Wir wollten dann in unserer Diele Laminat verlegen, da wir aber nicht viel Geld haben, haben wir mit der Gesellschaft gesprochen und gefragt ob die Kosten für Laminat bezahlt werden. Sie sagten uns das wir die Kosten vorstrecken müssen, aber gegen Vorlage des Kassenbogs allles ersetzt bekommen. Haben wir dann auch so gemacht.

Jetzt sagt die Gesellschaft aber das Sie das nie gesagt hätten und das Laminat nicht vom Renovierungskonto übernommen wird. Leider haben wir auch nichts schriftlich.

Haben wir eine Chance unser Geld zurück zubekommen? Ich hoffe ihr könnt uns helfen.

LG
Stichwörter: laminatboden

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen”

Ghostraider Experte!

Ich glaube das Sie auf den Kosten sitzen bleiben da nichts schriftliches vorliegt.

Sie können auch mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Sie in dieser Sache sowie auch evtl. über die Beratungskostenübernahme durch den Staat beraten wird.

Gruß
ghost

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