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gerd1 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
es soll ein neues Fenster vom Vermieter eingebaut werden. Die Tapeten werden dabei beschädigt, muß der Vermieter oder der Mieter die Reperatur durchführen?
Eine kurze, schnelle Antwort wäre super nett,
vielen Dank
Gruß Gerd

1 Kommentar zu „Renovierung bei Fenstereinau”

Ghostraider Experte!

Das was beim Fenstereinbau beschädigt wird muss der Vermieter beheben.
Das soll aber nicht heißen das der Vermieter den ganzen Raum renoviert, sondern nur die Fensternische oder evtl. die dazugehörige Wand.

Gruß
ghost

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