Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,

dürfen in einer Betriebskostenabrechnung für einzelne Positionen (wie z.B. Außenlicht, Gartenpflege oder Wartung der SAT-Anlage) jeweils Pauschalen abgerechnet werden oder müssen die Kosten, wie alle anderen auch, nach Umlageschlüssel aufgeteilt werden?

Dürfen die Kosten auch dann abgerechnet werden, wenn dem Vermieter diese gar nicht entstanden sind?

Gruß

Cameron

6 Kommentare zu „Pauschalen in einer Betriebskostenabrechnung”

Susanne Experte!

Da der Vermieter tatsächlich nur die Kosten an den Mieter weitergeben darf, die ihm auch entstanden sind, kann er natürlich für einzelne Positionen der NK-Abrechnung keine Pauschale ansetzen.
Für die Nebenkosten gilt: Entweder eine Pauschale für alle Nk, bzw. unterschieden nach kalte und warme BK, oder Vorauszahlungen. Bei den Vorauszahlungen werden denn per Abrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet, bei der Pauschale gibt es keine Abrechnung und weder Mieter noch VM können Forderungen stellen.

Solche Pauschalen in der NK-Abrechnung werden z.B. gern für eine Haus-Sat-Anlage genommen. Das kann der VM aber so nicht machen, weil er für eine NK-Abrechnung die Kosten darlegen muss, die ihm über Rechnungen entstanden sind.

Cameron

Danke für die Info. Dazu eine Nachfrage: Wie soll der Vermieter z.B. den Stromverbrauch eines Außenlichts nachweisen, wenn dieser Stromverbrauch in den sonstigen Kosten seines Haushalts aufläuft (der Vermieter wohnt im Haus und vermietet eine Dachgeschoss- und eine Souterrain-Wohnung).


Gruß

Cameron

Susanne Experte!

Er kann sich den durchschnittlichen Verbrauch ausrechnen lassen oder er muss Kosten, die er umlegen will, separat berechnen lassen- in diesem Fall einen separaten Zähler einrichten.
Jedes Mietshaus braucht für Außen-und Innenbeleuchtung einen separaten Zähler!

Cameron

Hallo Susanne, danke für die fundierte Antwort. Gilt ein Zweifamilienhaus, wo der Vermieter selbst im Haus mit wohnt, in diesem Sinne auch als "Mietshaus"? Der VM hat für die Außenbeleuchtung wahrscheinlich keinen eigenen Zähler. Bedeutet das, dass er die Kosten der Außenbeleuchtung dann nicht umlegen kann?

Gruß

Cameron

Susanne Experte!

Wie gesagt, dafür ggf. vom Fachmann eine Berechnung erstellen lassen.
Ich persönlich würde darauf verzichten, alle Kosten bis ins Kleinste aufzurechnen, falls es sich lediglich um eine Aussenlampe handelt und sonst keine gemeinsamen Stromkosten entstehen. Hier entstehen doch aufs Jahr gerechnet lediglich Kleinstbeträge- zur einfacheren Gestaltung kann sowas doch bereits in die Miete kalkuliert werden.
Wenn man bedenkt, dass sogar bei dieser Konstellation die HkVo auf eine genaue Abrechnung verzichtet..

Cameron

Hallo Susanne,

so sehe ich das auch, aber mein Vermieter sieht das leider anders...

Aber danke für die vielen hilfreichen Infos!

Gruß

Cameron

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.