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meeresrauschen hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich hoffe schwer Ihr könnt uns weiterhelfen.
Meine Freundin und ich haben uns am Samstag ein kleines Häuschen angeschaut.
Es hat uns beide sehr zugesagt und der Makler hat uns am Nachmittag auch gleich angerufen das wir das Häuschen kriegen würden.
Wir sind auch gleich am Nachmittag zu dem Makler hin und haben den Mietvertrag unterschrieben.
Den Vermieter haben wir noch nicht kennen gelernt da dieser nicht da war.Somit war auch keine Unterschrift vom Vermieter auf dem Mietvertrag
Leider ist in den letzten 2 Tagen etwas schlimmes passiert und wir können das Häuschen nicht mehr nehmen.

Können wir einfach vom Vertrag zurücktreten?
Wir haben den Makler noch keine Gehaltszettel geschickt und haben den Vermieter auch noch nicht gesehen.
Wir sagen schon mal DANKE für die Antworten!

1 Kommentar zu „Mietvertrag zurücktreten?”

Susanne Experte!

Nein, ein 14 tägiges Rüchtrittsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen. Der Mietvertrag muss mit der üblichen Kündigungsfrist gekündigt werden, falls möglich. Oder wurde möglicherweise sogar ein Zeitmietvertrag oder eine gegenseitiger Kündigungsverzicht beschlossen?
Seht zu, dass die Kündigung bis zum 3. Werktag im Mai, as ist der 5. Mai die Kündigung beim Vermieter ist!!! Oder sprecht mit dem Makler und zwar möglichst schnell, ob das nicht anders aufzulösen ist. Dem Makler solltest Du dafür was anbieten, weil der ja sonst auf seine Courtage verzichtet!

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