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simone schwarz hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe eine frage, wie lange kann man Mietkürzung geldent machen.
Ich wohne seit 2006 in meiner Wohnung und habe die ganze zeit schon probleme mit meiner Gas-Therme.
zb.: muss ca alle 2-3 Tage Wasser nach fühllen ansonsten habe ich kein warm Wasser und keine warmen Räume in meiner Wohnung was sehr schlecht ist da ich eine 2 Jährige Tochter habe.Habe mehrmals meinen Vermieter telefonisch bescheit gesagt, schickte Instalateur um die Gas- Therme zu reparieren. Gas- Therme wurde repariert und das spiel ging weiter, wieder alle 2-3 Tage Wasser nach fühllen und das schon seit 2006.2008 im Feb. wurde die Gas- Therme wieder wie so oft die Therme repariert und diesmal hatte der Instalateur an der Gas- Therme einen kurzen in der Platine prtuziert., dies hies für mich 25 Tage ohne Warmwasser und ohne Heizung kann ich da noch rückwirkend eine Mietkürzung geldent machen.

1 Kommentar zu „Mietkürzung”

Susanne Experte!

Nein, Du musst den Vermieter in Verzug setzen. Verlange schriftlich eine vollständige Funktion der Therme ohne ständige Wartung Deinerseits, setzte dazu eine Frist.
Da sich das schon länger hinzieht, reichen m.E. 14 Tage.
Schreib ihm, dass Du dann die Miete minderst.

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