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Suse hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich habe vor 14 Tagen den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, der Vertrag gilt ab dem 01.02.08.
Leider gibt es bisher nur Ärger mit dem Vermieter. Er hält diverse Absprachen nicht ein: versprochener neuer Bodenbelag wird doch nicht gelegt, Müll der Vormieter befindet sich noch in der Wohnung, Wohnung ist nicht besenrein - den Rest auch noch zu erwähnen würde den Rahmen sprengen.

Ich habe den Vermieter um einen Kostenvoranschlag für das Streichen der Decken (durch von ihm für andere Arbeiten beauftragte Handwerker) gebeten. Beim nächsten Betreten der Wohnung erklärte man mir die Decken seinen gestrichen, und ich müsse ihm den Betrag xy zahlen. Die Decken sind sogar noch schlecht gestrichen worden, und ich hatte zudem überhaupt keinen Auftrag gegeben. Ich sehe es eigentlich nicht ein dafür zu zahlen, kann das für mich rechtliche Konsequenzen haben?

Nach meinen letzten Informationen gab es in der Wohnung aufgrund eines kaputten Ventils kein warmes Wasser, angeblich will sich der Vermieter des Problems annehmen und sich dann bei mir melden. Bisher habe ich nichts von ihm gehört und es gibt auch keinen Termin für eine Wohnungsabnahme, die allerdings unter den gegeben Zuständen kaum sinnvoll wäre.
Nun meine Frage: Muss ich zum 01.02. die Miete überweisen, obwohl keine Wohnungsabnahme stattgefunden hat und es in der Wohnung mach meinen letzten Informationen nichteinmal warmes Wasser gibt?

Ich fühle mich leider zunehmend „übers Ohr gehauen“ und freue mich über jeden Rat!

Danke und Gruß
Suse

1 Kommentar zu „Miete zahlen obwohl es bisher keine Abnahme gab?”

Susanne Experte!

Eine "Abnahme" ist nicht vorgeschrieben und daher nicht erforderlich. Der VM muss dem M den Besitz über die Mietsache gewähren, da reicht die Übergabe der Schlüssel.

In einem hast Du vollkommen recht: was Du nicht in Auftrag gegeben hast, musst Du auch nicht zahlen.

Grundsätzlich steht Dir der Besitz ab 01.02. zu und Du hast Miete zu zahlen. Bezüglich der nicht eingehaltenen Vereinbarungen würde ich den VM schriftlich per Rückschein anmahnen, ggf. auf schriftliche und mündliche Zusagen verweisen, die fehlenden Sachen auflisten. Eine Frist sollte gesetzt werden. Du musst natürlich auch Konsequenzen im Fall der Nichterfüllung androhen. Wenn ein neue Bodenbelag ausgehandelt ist und er das nicht einhält würde ich auf keinen Fall die volle Miete zahlen. Begründung: Bei den Vertragsverhandlungen waren Miethöhe und Bodenbelag ein Kriterium, ein neuer Belag eine zugesagte Eigenschaft. Für andere Mängel eine Minderung ankündigen, das Streichen der Decken würde ich ignorieren.

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