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jasmau hat diese Frage gestellt
hi
mein sohn und meine schwiegertochter haben gestern ihrem vermieter das kündigungsschreiben für ihre wohnung persönlich und unter zeugen überreicht.
er wollte das sie noch einmal eine nacht drüber schlafen und die kündigung dann heute noch abgeben können.
für die wohnung wollte der vermieter keine kaution im gegenzug sollte ich als mutter bürgen das die miete bezahlt wird.was ich auch getan habe.
nun ruft er heute morgen bei meiner schwiegertochter an und sagt das die kündigung nicht rechtsgültig sei weil ich nicht unterschrieben habe.
mieter der wohnung sind aber mein sohn und meine schwiegertochter, und ich lediglich bürge.
er will nun das sie noch einen monat länger miete zahlen.
ist das von seiner seite aus in ordnung?müssen die kinder das so akzeptieren?
dann sagte er noch das die kinder bis zu ihrem auszug in 3 monaten, dreimal in der woche von 17.30 bis 19.00 Uhr zuhause bleiben müssen falls er mit mietinteressenten kommt.anrufen und sich anmelden bräuchte er sich nicht sagte er.wenn sie ansonsten an diesen 3 tagen nicht zuhause wären würde er sie regresspflichtig machen.

so das war ein langer bericht ich hoffe man kann mir hier eine kleine auskunft geben.

2 Kommentare zu „kündigung nicht rechtsgültig?”

Susanne Experte!

mein sohn und meine schwiegertochter haben gestern ihrem vermieter das kündigungsschreiben für ihre wohnung persönlich und unter zeugen überreicht.
er wollte das sie noch einmal eine nacht drüber schlafen und die kündigung dann heute noch abgeben können.
<strong>Da hat er Euch aber verarscht!!! Um die gesetzliche Frist einzuhalten, muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim VM sein. Damit der Mai dazu zählt, wäre das Montag, der 5. gewesen. Wenn die Kündigung da abgegeben wurde, dann endet die KF am 31.07.
Wurde die Kündigung erst heute abgegeben, endet die KF tatsächlich erst am 31. August!!! Also, von wegen noch eine Nacht drüber schlafen, damit hat er sich einen Monat mehr Miete erschwindelt. Falls er zicken macht, würde ich sofort zum Anwalt gehen!</strong>
für die wohnung wollte der vermieter keine kaution im gegenzug sollte ich als mutter bürgen das die miete bezahlt wird.was ich auch getan habe.
nun ruft er heute morgen bei meiner schwiegertochter an und sagt das die kündigung nicht rechtsgültig sei weil ich nicht unterschrieben habe.
mieter der wohnung sind aber mein sohn und meine schwiegertochter, und ich lediglich bürge.
<strong> unterschreiben müssen lediglich alle Hauptmieter- mal fragen, wie er darauf kommt!!! </strong>
er will nun das sie noch einen monat länger miete zahlen.<strong> wg. siehe oben wohl eher, wenn die Kündigung erst heute abgegeben wurde, ist er tatsächlich im Recht </strong>
ist das von seiner seite aus in ordnung?müssen die kinder das so akzeptieren?
dann sagte er noch das die kinder bis zu ihrem auszug in 3 monaten, dreimal in der woche von 17.30 bis 19.00 Uhr zuhause bleiben müssen falls er mit mietinteressenten kommt.anrufen und sich anmelden bräuchte er sich nicht sagte er.wenn sie ansonsten an diesen 3 tagen nicht zuhause wären würde er sie regresspflichtig machen.
<strong> das kann er nur verlangen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten sind Termine abzusprechen mind. 24 h im Voraus, wobei besonders Rücksicht zu nehmen ist bei Berufstätigen. Weiterhin hat er nur Anspruch auf Termine zu den üblichen Geschäftszeiten, d.h. bis Mo-Sa bis 18:00 und nicht bis 19:00, Sonntags schon mal gar nicht.
Ansonsten kann ich nur dringend dazu raten dem Herrn klare Grenzen zu setzen und mal mitteilen, wenn er sich weiter so verhält muss er damit rechnen, dass die Mieter anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen müssen wg. seines Verhaltens, dass ggf. ihm in Rechnung gestellt werden kann.</strong>

jasmau

vielen dank für die schnelle antwort.
die kündigung wurde gestern abgegeben .die kinder haben sich nicht drauf eingelassen mit der nacht drüber schlafen.danach wurde er richtig laut und wütend.
na ja er hat wohl angst das er demnächst 3 leere wohnungen im haus hat.

danke nochmal

lg regina

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