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Juranek hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe da mal eine Frage hoffe das man mir weiterhelfen kann.
Habe einen mietvertrag der auf 4 Jahre abegeschlossen ist, in dem Vertrag steht das eine Kündigung ausgeschlossen ist.
Anderseits beinhaltet der Vertrag einen Punkt, wo wiederum steht, das wenn das Mietverhältnis vor ablauf der 4 Jahre endet ein pauschalbetrag über 1150 €
zu Zahlen ist.
Jetzt meine Frage: Könnte ich eventuell von dieser Klausel gebrauch machen? mit 3 monatiger Kündigungsfrist?
Dieser Bertrag wäre es mir schon wert aus dieser Wohnung zu kommen.
Auf der einen Seite steht was von Kündigungsauschluß auf der anderen Seite gibt es diese Klausel.

Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

MFG

1 Kommentar zu „Kündigen trotz 4 Jahre mietvertrag?”

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach ist die Klausel nichtig, da Strafzahlungen des Mieters nicht wirksam vereinbart werden können.
Wenn Du die Klausel in Anspruch nehmen möchtest solltest Du das mit dem Vermieter klären.
Andere Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen wäre eine schriftliches Zustimmungsverlangen zur Untervermietung. Falls das der Vermieter ablehnt hast Du ein Sonderkündigungsrecht auch mit einer KF von 3 Monaten, dass Du in Anspruch nehmen kannst, weil so ein Kündigungsausschluss, wie von Dir beschrieben, nur die ordentliche Kündigung ausschließt und sich nicht auf Sonderkündigungsrechte bezieht. z.B. auch bei Mieterhöhung, Modernisierungsankündigung

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