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wolle50 hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in einer Mietwohnung die 1995 modernisiert wurde.Bei der Modernisierung wurde der Schalter für das Licht der Kellertreppe von außen so angebaut das man erst die Treppe von außen heruntergehen (stürzen) muss um dann bei erreichen der Kellertür den Lichtschalter bedienen zu können.
Auf telefonische Anfragen beim Grossvermieter erhalten wir die Antwort das die Eigentümergemeinschaft diese Kosten für eine Fachgerechte Elektroinst.nicht übernimmt.
Von 21 Wohnungen im Haus sind davon 3Eigentümer.
Der Vermieter ist offenbar nicht in der Lage als Interessenvertreter der Mieter diesen Mangel abzustellen.
Wenn der erste sich die Knochen gebrochen hat,hoffentlich ein Eigentümer wird sich vielleicht was ändern!
Oder sollte es noch andere Druckmittel geben ?
Danke für jeden Hinweis

0 Kommentare zu „Kellertreppenbeleuchtung”

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