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Fuxx hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe 2 Jahre lang eine kleine Studentenwohnung bewohnt, aus der ich zum Jahreswechsel ausgezogen bin. Die Wohnung war bei meinem Einzug unrenoviert. Bei der Wohnungsübergabe wurde von dem Vermieter die von mir türkis/blau gestrichene Holzverkleidung der Küche beanstandet.
Ich habe daraufhin die Verkleidung der Küche weiß gestrichen (wovon es auch Fotos gibt). Dem Vermieter waren meine Streicharbeiten nicht fachgerecht genug und will jetzt die Kautionsrückzahlung mindern.
Aus meiner Sicht ist diese Minderung nicht gerechtfertigt, da der optische Zustand der Holzverkleidung, einer Mietdauer von zwei Jahren entspricht.
Außerdem wurde vertraglich festgelegt, dass die Wohnung in einem unrenovierten Zustand verlassen werden kann.
Leider weiß ich nicht, ob ich juristisch gesehen Recht habe. Es wäre nett, wenn jemand zu diesem Thema Stellung nehmen könnte...

Vielen Dank

Der Fuxx

4 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung”

Susanne Experte!

Wenn 2 sich streiten entscheidet der Richter. Du bist in der Beweispflicht und hast sicher keine Fotos gemacht?
Über wieviel Geld reden wir hier?
Der richtige Weg: zum Anwalt und einklagen

Fuxx

Hallo Susanne,
danke für Deine schnelle Antwort. Bei der Wohnungsübergabe wurden vom Vermieter Fotos gemacht, die er mir auch zugeschickt hat.
Würde mir eigentlich gerne den Rechtsweg ersparen und hab gedacht das es evtl. Bestimmungen oder Beschlüsse zu dem Thema geben könnte, die mir vl weiterhelfen würden. Wie viel Geld der Vermieter von der Kaution abziehen will hat er mir auch noch nicht gesagt. Die Nebenkostenabrechnung hat wohl noch nicht statt gefunden...

Susanne Experte!

Das nächste Problem wäre, wenn es Bestimmungen oder Beschlüsse gäbe, dass Studentenheime nicht dem "normalen" Wohnraummietrecht entsprechen.
Sich den Rechtsweg ersparen heisst i.d.R. zahlen!
Damit rechnen übrigens auch viele Vermieter, dass die Mieter für Kleinbeträge nicht vor Gericht ziehen.

Ghostraider Experte!

Oh Oh, das möchte ich mal sehen das jemand der nicht vom Fach ist eine Holzverkleidung so streichen kann das sie wie nach zweijährigen Gebrauch aussieht.

Selbst ich kann es nicht.
Nein, ich vermute das der Vermieter die Holzverkleidung bemängelt, da wahrscheinlich dieses Türkis/Blau noch durchschimmert.
Sollte dies so sein ist es nicht fachgerecht und der Vermieter müsste, bevor er die Kaution dafür einhält oder es überhaupt andeutet, Dir erst einmal die Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen.

Macht er dies nicht oder Begründet den Einhalt nicht richtig kannst Du die Kaution auch auf dem Klageweg holen.

Würde aber trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß
ghost

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