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Heizkostenabrechnung nach Auszug nur grob geschätzt
Wittener78 hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Hallo,folgendes, wir sind am 01.10.2007 ausgezogen, mussten aber bis zum 15.11. die Miete zahlen, der Ableser der Heizung kam am 19.09.07 und las die Heizungen ab, die Gesamtkosten beliefen sich auf das ganze Jahr gerechnet 875Euro. Jetzt will aber der Vermieter für die Zei vom 01.10.07-15.11.07 Heizkosten bezahlt bekommen, obwohl wir nicht mehr da wohnten bzw. geheizt worden ist.
Er hat einfach die Kosten des ganzen Jahres (875Euro) durch 12 geteilt (pro Monat) und dann mal 1,5 (01.10.-15.11) gerechnet, wir müssen also laut ihm ca. 128Euro nachzahlen. Ist das Rechtens oder ist das ok?
Weiss das jemand?
Danke schonmal
Gruss
Er hat einfach die Kosten des ganzen Jahres (875Euro) durch 12 geteilt (pro Monat) und dann mal 1,5 (01.10.-15.11) gerechnet, wir müssen also laut ihm ca. 128Euro nachzahlen. Ist das Rechtens oder ist das ok?
Weiss das jemand?
Danke schonmal
Gruss
1 Kommentar zu „Heizkostenabrechnung nach Auszug nur grob geschätzt”
Susanne
Nach welchem Umlageschlüssel wird bei den Heizkosten nach Grundkosten und Verbrauch abgerechnet?
Die Gesamten Kosten auf das Jahr umzulegen ist sicher falsch, bei den Grundkosten geht es gar nicht anders.
Wie bei den anderen Betriebskosten zahlt der Mieter x/12el der Gesamtkosten seiner Wohnung des Wirtschaftsjahres, bei den Grundkosten der Heizung wird es nichts anderes sein.
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