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jan_aage hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

vor zwei Wochen hatte ich (zusammen mit den beiden anderen Bewohnern unserer WG) den Abnahmetermin mit unserem Vermieter. Dabei wurden keine Mängel beanstadet. Ein Protokoll lehnte der Vermieter ab, aber er sagte uns zu, uns bis zum folgenden Montag den Schrieb zuzusenden, der uns bestätigt, dass alles in Ordnung ist und wir die Kaution von der Bank haben könnten.

Es kam natürlich nichts, und auch auf Nachfragen wurden wir immer auf spätere Termine vertröstet. Gestern teilte er uns nun telefonisch mit, dass er diverse Arbeiten hat machen lassen, für die er nun knapp 600 Euro von uns haben möchte. Sonst würde er die Kaution nicht freigeben.

Hat er irgendwelche Rechte, dies so verlangen zu können, ohne uns vorher über Mängel unterrichtet zu haben geschweige denn uns die Chance zu lassen, die Schäden selber zu beheben?

Wäre über Hilfe sehr dankbar!

PS: Ich selber stehe gar nicht im Mietvertrag. Als ich eingezogen bin, wurde dies mit dem Vermieter besprochen, er versäumte es aber (trotz Nachfragen) uns einen Zusatz zum Vertrag vorzulegen, der mich auch erwähnen würde. Damit bin ich doch eigentlich sogar Zeuge, der bezeugen kann, dass eine mündliche Abnahme ohne Beanstandungen erfolgte, oder?
Stichwörter: mängel + nachforderung + abnahme

2 Kommentare zu „geldforderung nach abnahme”

Susanne Experte!

Da man sich hier langsam vorkommt wie ein Papagei möchte ich Dich bitte, die Antworten zu den Fragen zur Kaution von heute und gestern zu lesen.

Ghostraider Experte!

Da Du die Wohnung über längere Zeit mitgenutzt hast ist ein mündlicher Mietvertrag entstanden, also hast Du auch einen Mietvertrag und kannst nicht mehr als Zeuge auftreten und wenn nur so nebenbei ohne großen Wert.
Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Susanne an.

Gruß
ghost

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