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Furie28 hat diese Frage gestellt
Hallo..

Nach knapp 6 Jahren wurden wir nun von unserem Vermieter fristlos vor die Tür gesetzt. Wir haben im April eine Miete einbehalten (nach Absprache mit dem Mieterschutzbund), da unser Vermieter sich nicht dazu verpflichtet fühlt, die Mängel am ganzen Haus und in den einzelnen Wohnungen zu beseitigen. So haben wir z.B. Tauben am Balkon. Der Balkon ist somit nicht nutzbar, die Fenster im angrenzenden Schlafzimmer kann man auch nicht aufmachen, da sonst die Tauben reinfliegen. Der Gasboiler ist defekt, der Schornsteihfeger sagte, dass er diesen beim nächsten Besuch abstellen müsse. Und zu guter letzt die Fenster. Das sind alte doppelt verglaste Holzfenster. Die sind undicht, wir heizen also für die Tauben draussen mit.
So, und nun besteht er beim Auszug auf die Einhaltung des Mietvertrags. Dort steht:

"..Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen: Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flur, Toilette alle 5 Jahre, übrige Räume, Fenster(!!), Türen, Heizkörper alle 6 Jahre...".."Decken und Wände sind beim Auszug fachgerecht weiß zu streichen"


Muss ich das wirklich alles machen??

Über eine Antwort von euch würd ich mich freuen..

Gruß
Furie

3 Kommentare zu „Fachgerecht renovieren bei Wohnungsauszug?”

Ghostraider Experte!

Nein, da starre Fristen.

Würde dort in der Regel stehen müssten Sie renovieren so nicht.

Gruß
ghost

Furie28

Also muss ich gar nicht renovieren?? Beim Einzug gabs kein Übergabeprotokoll. Aber ich musste alles streichen, da der Vormieter das nicht ordentlich gemacht hat.. und nun soll ich dann wieder auf meine Kosten renovieren?

Ghostraider Experte!

Wenn ich diesen Satz den Sie hier geschrieben habe als vorgeschriebene Einzugsrenovierung deute, dann brauchen Sie nichts machen.

"""""""""""""""Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Dachgeschoß: Wände werden durch Frau XX selbst gestrichen und ohne Mängel übernommen. Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter."""""""""""

Im Normalfall bleibt es dem Mieter selbst überlassen was er bei Einzug mit seiner Wohnung macht.
Ob er renoviert oder nicht muss er selbst wissen, nur, wenn wie Sie schreiben im Übergabeprotokoll was dem Mietvertrag angehangen wird, das der Mieter bei Einzug die gemieteten Räume streichen muss, ist dies nach dem Gesetzt nichtig, weil dem Mieter vorgeschrieben wird ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu renovieren und dadurch der Mieter benachteiligt wird.

Sie sollten damit einen Anwalt aufsuchen und kurz nachfragen.

Gruß
ghost


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