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Predator hat diese Frage gestellt
Hallo!
Am 02.12.2007 ist mein Boiler im Bad kaputt geworden kein Warmwasser mehr und kein Druck mehr auf der Warmwasserleitung.

Dieser Boiler speist die gesammte Wohnung somit auch die Küche.

Fall am Mo 03.12.2007 dem VM bzw. Genossenschaft gemeldet wer die Kosten übernimmt wusste keiner.

Am Nachmittag war Genossenschaft Techiker da und hat sich die Sache angeschaut, Boiler verkalt und hat ihn gleich getauscht, KOSTENFRAGE nach wie vor offen und Zuständiger war nicht erreichbar. Kosten des Boilers oder Angebot gab es keines.

Mietvertrag wurde am 27.03.2006 unterzeichnet. (Klausel kurz angeschnitten Insbesondere übernimmt der Mieter die Wartung und Instaldhaltung der zugänglichen Elektro, Wasser-, Gas- Heizungsinstallation .....)

Da der Boiler bei Einzug schon drinnen war und schon alt ist und dieser zum Wohnungsinventar gehört sehe ich nicht ein wieso ich jetzt einer Rechung über € 659,00 bekomme und diese tragen soll.

Oberste Gerichtshof hat entschieden das der VM für die Kosten aufkommt aber die Genossenschaften sind sich dort noch uneinig bzw. es gibt keine genaue Rechtssprechung.

1.) Bei Wohnungsübergabe gab es kein WARTUNGSPROTOKOLL und einen Uraltboiler braucht man nach NIEMALIGER Wartung sicher nicht mehr warten lassen

2.) Wieso sollte Mieter die Kosten tragen der BOILER ist und BLEIBT WOHNUNGSINVENTAR!

3.) Genossenschaft & Installateur wussten beide nicht über die KOSTENVERGABE Bescheid!!!

4.) VM ist für die Warmwasserbereitstellung zuständig

Wie soll ich nun am Besten vorgehen? Rechnung einfach ignorieren oder Fa. auf RECHNUNGADRESSE der Mietgenossenschaft verweisen?

Lt. Gemeinde & Gericht wird der MIETER bei Streit vor Gericht vermutlich Recht bekommen aber ob sich da die GERICHTSKOSTEN lohnen?

Bitte um Help

1 Kommentar zu „Boiler 120L (Hängespeicher) defekt - Mieter volle Kosten?”

Ghostraider Experte!

Wenn der Boiler mitvermietet wurde und das ist in der Regel so hat der Vermieter die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung zutragen.
Auch wenn eine gültige Kleinraparaturklausel im Mietvertrag verankert wäre würde der Neupreis das gesetzlich vorgeschriebene Limit übersteigen so das der Vermieter wieder in der Pflicht wäre.

Solange auch im Mietvertrag nichts von Wartung des Boilers durch den Mieter festgelegt ist hat der Mieter auch durch nicht Durchführung der Wartung und Entkalkung keinen Fehler gemacht wodurch dem Mieter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen würde und nun einen Schadensersatz leisten müsste.

Also auf zum Anwalt und fragen wie es weiter geht.

Gruß
ghsot

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