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Nicole83 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen :

zum Sachverhalt:

Ich habe die Wohnung (die ich zum 01.06.08 gekündigt habe) im September 2006 von einem Bekannten als Nachmieter übernommen...

Sprich mit Einrichtungsgegenständen (Einbauküche, Möbel etc.) diese gehören ja mir, das ist ja nicht das Problem ;)

Desweiteren habe ich die Wohnung (im ordentlichen) renovierten (die Tapete war echt ekelhaft) übernommen...

Nun habe ich im Flur und in der Küche den alten Teppich entfernt und PVC verlegt...

In meinem Mietvertrag steht folgendes :

§ 29 : Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

-------> was kann ich ich in meinem Fall unter vertragsgemäß verstehen???

§ 22 (5) : Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen Einwandfreien Zustand zu versetzen. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.

-------> muss ich den Teppich liegen lassen oder entfernen ???

Danke :) Nicole

1 Kommentar zu „Auszug aus damals übernommener Wohnung”

Susanne Experte!

Mal mit dem Vermieter sprechen!

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