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goekhan_s hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe derzeit einen mietvertrag was mich verpflichtet die ersten zwei jahre in dieser wohnung als mieter zu bleiben und danach gilt eine kündigungsfrist von drei monaten. durch den wechsel meines arbeitgebers, zum anfang diesen jahres und der damit verbundenen standort wechsel, habe ich eine ausserordentliche kündigung eingereicht. die kündigung wurde abgelehnt da die ausserordentliche kündigung nur dann gilt wenn ich bei meinem vorherigen arbeitgeber gewesen wäre und dieser mich in eine andere stadt versetzt hätte. der arbeitgeberwechsel und mit dem damit verbundenen standortwechsel ist dafür nicht ausreichend.
ist diese aussage rechtens? was kann ich dagegen unternehmen?

gruss

1 Kommentar zu „ausserordentliche kündigung”

Susanne Experte!

Das ist tatsächlich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Du bist an den Vertrag gebunden, es sei denn:
1. Du bittest Deinen Vermieter schriftlich um Untervermietung und eine schriftliche Zustimmung. Falls der VM nicht zustimmt, darfst Du ausserordentlich kündigen, stimmt er zu, kannst Du die Wohnung immerhin untervermieten, bis Du ordentlich kündigen kannst.
2. Du bekommst eine Mieterhöhung, dann kannst Du ausserordentlich kündigen.
3. Der Vermieter meldet eine Modernisierung an, dann kannst Du auch ausserordentlich kündigen.

Der vereinbarte Kündigungsverzicht gilt nur für die ordentliche, nicht aber für die ausserordentliche Kündigung für o.g. Gründe.

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