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mitvielliebe hat diese Frage gestellt
Frage 1:
Ein Freund schuldet dem Vermieter noch die Kaution. Er wohnt schon seit August in der Wohnung. Darf der Vermieter zusätzlich Gebühren erheben weil der Mieter die Kaution noch nicht gezahlt hat??

Frage 2:
Kann der Vermieter was dagegen haben wenn mein Freund die Miete als Kauitons-Sparbuch bzw Konto anlegt? Er möchte nämlich nicht,dass der Vermieter die Kaution bar bekommt. Es steht nämlich nicht´s von "Bar-Kaution" im Mietvertrag. Kam uns nämlich so vor als ob er es "Bar" haben wollte.
Stichwörter: kaution

1 Kommentar zu „Anlage und Gebüren”

Susanne Experte!

Nach BGB hätte die Kaution bis spätestens Oktober vollständig bezahlt sein müssen. Mir würden lediglich Mahngebühren einfallen, die in diesem Fall legitim sind.
Achtung: Nichtzahlung der Kaution kann ein Grund zur Kündigung sein!

Der Vermieter kann etwas dagegen haben, wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unabhängig von seinem privaten Vermögen gewinnbringend anzulegen. Das hat er auf Verlangen auch dem Mieter nachzuweisen. Bei Barzahlung immer einen Nachweis über die Zahlung geben lassen!

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