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Andreas123 hat diese Frage gestellt
Meine Mitbewohnerin und ich wohnen nun schon seit mehr als 1 1/2 Jahr in einer WG und stehen beide als Hauptmieter im Mitvertrag (also 50/50). (Sie verwaltet das Mieterkonto) Jeder hat sein eigenes Zimmer und die Küche wird auch als "Gemeinschaftsraum" benutzt. Jeder bezahlt seine Miete und die Nebenkosten werden geteilt.

Seit nun mehr als ein Jahr beherbergt meine Mitbewohnerin einen Gast. Dieser Gast war anfangs immer nur zu Besuch tagsüber und manchmal auch über mehrere Tage.

Seit er (gast) seine wohnung wegen nicht bezahlter rechnungen und zwangsvollstreckungen nun schon zum 2 mal aufgegeben musste wohnt er bei ihr im Zimmer nun schon länger als ein Jahr bzw seit einem halben jahr durchgängig. (Sein Name steht auch am Briefkasten.)

Ich fühle mich durch seine Anwesenheit unwohl und unsicher!!!

ich hab meiner mitbewohnerin klar und deutlich gesagt das er gehen soll und ihm hab ich es auch schon mehrmals erzählt das er auziehen soll (sogar schriftlich).

Was mir jetzt deshalb wichtig ist:

1. Darf ich als 50%er Hauptmieter diesem "Gast" (falls es noch ein Gast ist) Hausverbot erteilen? gibt es dafür bestimmte §? (falls ja ... was wäre das maximalste was ich tun kann um das zu beschleunigen? darf ich seine sachen rausstellen oder die polizei rufen falls nötig?)

2. Wie verhält es sich mit der Aufteilung der Gas- Stom- und Wasserrechnungen? Wäre es unfair wenn ich meiner Mitbewohnerin glasklar sage das ich nur ein drittel der jahresabrechnung bezahle?

3. Ist es illegal das er seinen namen an unseren Briefkasten dranschreibt (der jetzt fast wöchentlich mit seinen mahn- und zwangsvollstreckungsbriefen geüttert wird)

4. Gibt es sonst noch irgend etwas was ich tun kann ohne vorzeitig auszuziehen?


Ich bitte um drigende antwort und
Danke im vorraus!!!

0 Kommentare zu „Ab wann darf ich Hausverbot erteilen?”

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