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wohnen86 hat diese Frage gestellt
Wir bewohnen seit dem 15.11.1997 eine Altbauwohnung die recht groß und viele kl. Zimmer hat. Laut Mietvertrag soll die Wohnfläche ca. 130qm2 haben. Die Kaltmiete beträgt zur Zeit 415€. Jetzt wurde aber bei Renovierungsarbeiten festgestellt, dass wir nur ca. 100qm2 an Wohnfläche haben. Das Original Inserat, welches für die Wohnung damals in die Zeitung gesetzt wurde, haben wir noch. Dort stand ebenfalls ca.130qm2.
Nun unsere Frage:
Können wir die Kaltmiete kürzen und wie sieht es denn mit der zur viel gezahlten Miete aus? Kann man diese zurück verlangen?
Liegt hier vieleicht auch ein Betrug seitens des Vermieters vor?
Für zahlreiche Informationen wären wir euch dankbar!
Gruss H.

3 Kommentare zu „ca.30qm2 zu wenig”

AMAyer Experte! 02.03.2009 08:54

>Liegt hier vieleicht auch ein Betrug seitens des Vermieters vor?<

Sie sind ja lustig, wie sonst wollen Sie das nennen, was der gierige Knecht von Vermieter mit Ihnen macht. Sie sollten sich sofort fachlichen Rat einholen und gegen den Lump von VM vorgehen! Es wird das Beste sein, Sie wenden Sie an den Mieterschutzbund in Ihrer Nähe! Ist auch nicht so teuer wie ein Anwalt.

Andreas Mayer

wohnen86 02.03.2009 19:08

@Andreas Mayer
danke für deine Antwort. Wir sind seit heute Mitglied im Mieterschutzbund.
Gruss H.

Feffek Experte! 04.03.2009 10:01

hi wohnen86,

hierzu folgendes Gerichtsurteil:

BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, daß infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.
Gruß
Feffek

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