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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir bewohnen seit 21 Jahren eine Mietwohnung mit (Kunststoff?)-Bodenkacheln, also keine Fliesen sondern so ca. 25x25 Platten. Der Boden war bei der Anmietung von uns nicht neu. Mit den Jahren brechen besonders an stark "belaufenen" Stellen wie Küche oder im Flur die Kanten dieser Kacheln weg und in der Essecke sehen sie durch das Stühle rücken nicht mehr besonders gut aus.
Da wir evtl. in nächster Zeit umziehen werden schon einmal vorab die Frage: Kann der Vermieter beim Auszug verlangen, dass wir einen neuen Bodenbelag verlegen lassen? Oder ist das Sache des Vermieters?
Gibt es dazu evtl. auch einen Gesetzestext?

vielen Dank schon mal
Sanne1
Stichwörter: mietwohnung + bodenbelag

1 Kommentar zu „Bodenbelag in Mietwohnung”

Susanne Experte!

Der Bodenbelag (wahrscheinlich PVC-Platten) ist Mietsache, Instandsetzungsarbeiten sind daher Sache des Vermieters.

Die normale Abnutzung ist in der Miete enthalten. Nicht enthalten sind Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen bzw. durch andere Nutzungs als zum Nutzungszweck entstanden sind.

Selbst wenn sich hier Schäden finden, die nicht durch die normale Abnutzung entstanden sein könnten, kann der VM nur Schadenersatz zum Zeitwert verlangen, abgedeckt wird das auch durch eine Haftpflichtversicherung.

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