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lola1 hat diese Frage gestellt
Wir haben mit dem Vermieter im Abnahmeprotokoll vereinbart, dass wir bis zum Mietende die Wohnung in einen sauberen Zustand bringen werden (Auszug geschah einen Monat früher, weil wir weit weggezogen sind, haben wir dann schon die Abnahme gemacht). Jetzt sagt der Vermieter, wir hätten ihm riesige Müllhaufen hinterlassen. Wir können das Gegenteil nicht beweisen. Vermieter behält komplette Kaution ein, weil er einen Entsorgungsdienst beauftragt hatte. Rechnung liegt uns auch vor.

Wer muss denn jetzt was beweisen? Spricht das Protokoll jetzt gegen uns ?

Gruß, L.

1 Kommentar zu „Beweislast "Besenrein"”

Berthelstal Experte! 29.09.2009 14:34

Sie haben vereinbart, " das bis Mietende die Wohnung in einem sauberen Zustand gebracht wird".
Die Botschaft hör ich wohl, aber haben Sie denn nun auch diese Verpflichtung umgesetzt ?
Offensichtlich nicht. Papier ist geduldig.
Wer hier was beweisen muß, ist doch dabei völlig egal.
Sie haben sich verpflichtet, die Hinterlassenschaft zu entsorgen und haben es dann auch zu tun. Andernfalls müssen Sie eben die Kosten tragen.

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