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magdalena15 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bezahle gemäß Paragraf 2 Nr.17 als Vorauszahlung meine Nebenkosten + Betriebskosten .
Nach 12 Monaten bekomme ich eine Nebenkosten Abrechnung und noch die Rechnungen für wiederkehrenden oberflächenwasserbeitrag , Abfallentsorgungsgebühren 106,22 und eine Grundbesitzabgaben jährlich 85,40 € was ich noch zusätzlich bezahlen soll.
Sind die Betriebskosten nicht schon in diesen monatlichen Vorauszahlungen ?
LG

8 Kommentare zu „Betriebskosten”

forsetis Experte! 14.07.2016 15:49

Deine monatliche Vorauszahlung ist quasi eine á conto Zahlung und wird 1x im Jahr mit den tatsächlich anfallenden Kosten, die sich aus § 2 Betriebskostenverordnung ergeben, verrechnet. Die von dir angeführten Positionen sind die, für die auch der Vermieter einen extra Gebührenbescheid der Gemeine erhält. Da du ja schon bezahlt hast, werden diese Ppsten auch nicht mehr in der nächsten Betriebskostenabrechnung auftauchen. Mit anderen Worten, du bezahlst nur 1x.

magdalena15 14.07.2016 16:37

Danke forsetis für deine Antwort aber ich verstehe das immer noch nicht ganz .
Muss ich dann die Nebenkostennachzahlung + die Rechnung " Grundsteuer , Abfallentsorgungsgebühren ..." zahlen
Okay , Nebenkostennachzahlung ist klar aber die Andere ?

forsetis Experte! 14.07.2016 17:48

Hast du denn zu dieser Wohnung schon eine Betriebskostenabrechnung erhalten? Ich denke nein. Dann bezahle die Rechnung, denn in der kommenden Abrechnung werden Grundsteuer & Co. nicht mehr auftauchen. Wie kommst du überhaupt darauf, dass du eine Nachzahlung leisten musst, ist deine Vorauszahlung so gering?

magdalena15 15.07.2016 14:02

Ja , seit 4 Jahren und immer muss ich die höhre Nebenkosten nachzahlen .
Vor 10 Monaten wurden schon die Nebenkosten erhöht und jetzt will mein Vermieter dass ich ab 01.08.2016 noch mehr Nebenkosten zahle .
Ist die Grundsteuer und die Abfallentsorgungsgebühren in monatlichen Vorauszahlungen drin oder muss man die extra dazu bezahlen ?

forsetis Experte! 15.07.2016 16:58

Woher soll ich das wissen? Wenn du schon so lange dort wohnst, dann hast du doch schon einige Abrechnungen erhalten und kannst nachschauen, welche Kosten dort neben den z.B. Heizkosten, noch aufgeführt sind. Deinen Worten nach zu urteilen, hast du stets nachgezahlt, ohne die Rechnung zu prüfen.

Scanne oder fotografiere die Nebenkostenabrechnungen und schicke sie mir: peterfuchser54@gmail.com. Ich sage dir dann, ob da ein Fehler vorliegt.

Andersen aktiver Benutzer 16.07.2016 19:21

Bei ihrer Abrechnung der Betriebskosten sind diese doch aufgeschlüsselt oder nicht. Da können Sie doch deutlich sehen, ob eine Position schon abgerechnet wurde oder nicht.

magdalena15 16.07.2016 21:15

Nein , alles zusammen .

Andersen aktiver Benutzer 16.07.2016 21:57

Die Betriebskosten sind aufzuschlüsseln, ansonsten ist die Abrechnung formell falsch und Sie können diese reklamieren.

Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar wiedergegeben. Dazu bedarf es einer geordneten Zusammenstellung mit einer zweckmäßigen unübersichtlichen Aufgliederung der einzelnen Nebenkostenposition. Diese müssen so wiedergegeben werden, dass sie der Mieter rechnerisch nachvollziehen kann. Die Abrechnung insgesamt und die einzelnen Positionen müssen insgesamt klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein (BGH ZMR 1982, 19 8) .

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