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Gast
Hallo KölnerJung,
auch wenn in Ihrer schriftlichen Zustimmung die Formulierung etwas ungenau war, steht sie rechtlich doch "im Zusammenhang mit dem Angebot" des Vermieters, der Ihnen eine Verlängerung der Mietzeit bis 31.12.04 angeboten hat. Ich sehe hier keine Möglichkeit bereits zum 30.11.04 aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Gruß
nanda-devi