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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also,
wir sind im Februar in ein 2-Familien Haus eingezogen. Dieses Haus steht neben 2 anderen die dem Vermieter gehören. Nun fing er im März an diese in Eigenregie, der Mann ist 83, zu isolieren (außen wohlbemerkt). Da er ziemlich langsam ist und nur teilweise ausländisches personal zur hilfe hat ( woher auch immer) dauert es nun schon so lange und er ist noch nicht fertig. Wir wohnen im Erdgeschoß und er (und Personal) laufen fast täglich bei uns vor den fenstern herum, vom Staub, Styropor im Gatenbeet und Bohrlärm mal abgesehen. Er fragte uns letzte Woche ob er bei der Vorderseite, unter dem durchgehenden Balkon von den Anderen Mietern, unsere Seite auch isolieren soll. Wir sagten Ihm das bräuchte er ja nicht, da die Seite trocken und geschützt ist. Heute fing er an zu vermessen und ic sprach ihn darauf an. Er fängt morgen damit an. Wir haben bisher tagsüber fast immer dort wo wir uns aufhalten die jalousie heruntergelassen weil sie ja andauernd bei uns reinschauen können.

Nun mal meine Fragen:

1. Müssen wir das sofort dulden lassen?
2. Hätte er uns dies nicht schriftlich ankündigen müssen?
3. Muß er die Baumaßnahme durch irgendein Amt abnehmen lassen?
4. Kann er uns die Kosten auf die Miete anrechnen?


Danke schon mal im voraus.

Stichwörter: baumaßnahme + ankündigen

1 Kommentar zu „Baumaßnahme ankündigen?”

Susanne Experte!

Soll dadurch Energie eingespart werden, kann er 11% der Kosten als Modernisierungserhöhung auf die Miete umlegen, dazu braucht es aber erst einmal eine Renovierungsankündigung, die kann er auch im Nachhinein schreiben.
Instandsetzungs und Modernisierungsarbeiten muss der Mieter dulden, Allerdings finde ich auch, dass er das nicht ewig machen kann und ein Ende absehbar sein sollte.
Aber Achtung: im 2 Fam Haus hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann ohne Grund unter Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 Monate kündigen.

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