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chris_hh hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe zum 01. März in eine WG. Dies wird keinen Untermietvertrag beinhalten, sondern werde ich direkt mit auf dem Mietvertrag des Hauptmieters aufgenommen.
Nun ist es so das der derzeitige Bewohner zu Ende Februar gekündigt hat, allerdings noch keine neue WOhnung gefunden hat.
Ich glaube zu wissen, das ein Vermieter niemanden rausschmeissen darf, wenn noch keine neue Bleibe gefunden wurde.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn ein Nachmieter (ich) feststeht?
Muss er dann ausziehen egal was kommt?
Muss er mir finanziell entgegen kommen damit ich übergangsweise wo anders unter kommen kann?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Chris
Stichwörter: nachmieter + wohngemeinschaft

1 Kommentar zu „Auszug zwingend wenn Nachmieter feststeht?”

Susanne Experte! 30.01.2009 12:09

Wenn Du Hauptmieter bist hast Du Ansprüche direkt gegen den Vermieter, mit dem derzeitigen Bewohner hast Du ja keinen Vertrag. Forderungen kann man aber nur aufgrund eines Vertrags geltend machen. Der VM müsste Dir also ggf. den 2. Umzug, Übernachtungskostenund Einlagerungskosten bzw. eine Ausweichwohnung bezahlen-das solltest Du schriftlich schon mit der Miete aufrechnen. Wenn der VM Dir die Wohnung nicht zum Vertragsbeginn zur Verfügung stellen kann, kannst Du aber auch fristlos kündigen und Dir was anderen suchen, das mindert nicht Deinen Schadenersatzanspruch.
Der Vermieter darf den anderen Mieter nicht rausschmeißen, er müsste die Räumungsklage anstrengen, das dauert seine Zeit.

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