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susirot hat diese Frage gestellt
Hat man als Mieter in Bayern ein Anrecht auf eine Wasseruhr - d.h. verbrauchsgerechte Ablesung?
Wir zahlen derzeit für den Warmwasserverbrauch unserer Mietwohnung (2 Parteien im Haus) 30% nach Fläche und 70% nach Personenanzahl. Der Wasserverbrauch (m²) geht nur nach Personenanzahl. Ich hätte das gern geändert, da die andere Mietpartei viel mehr Wasser verbraucht als wir (sind nie im Urlaub, haben öfter Besuch, Waschmaschine läuft ständig, gießen den Garten mit Schlauch - wir aus der Regentonne, haben eine Badewanne - wir nur Dusche, etc). Wir zahlen also kräftig für die anderen mit und der Anreiz, Wasser zu sparen, ist gering.
Müßten wir den Einabau von mehreren Wasseruhren selbst bezahlen oder muß das der Vermieter übernehmen?
Stichwörter: wasserkostenabrechnung

2 Kommentare zu „Anspruch auf Wasserzähler in Bayern?”

AMAyer Experte! 04.03.2009 13:07

Machen Sie ihren VM diesen Kerl darauf aufmerksam, am besten schriftlich und fordern Sie den zügigen Einbau von Wasseruhren!

Aber eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Sie können es aber auch über den Mieterschutzbund probieren, fast alle VM "knicken" ein, wenn ein Schreiben vom MSchutzbund eingeht!

Andreas Mayer

Feffek Experte! 04.03.2009 15:08

Hi susirot,

ich würde in erster Linie und umgehend Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen! Wenn der Vermieter nach Personen abrechnet, dann muss der Vermieter auch darlegen können, wie viel Wasser die jeweilige Person verbraucht hat! Diese kann er (gemäß deinen Angaben) nicht, aufgrund der fehlenden Wasseruhren. Eine Personenbezogene Abrechnung ist immer eine verbrauchsgenaue Abrechnung!!! Also ist die Abrechnung dahingehend schon mal Falsch!


Des Weiteren sagt unser Gesetzgeber:

§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Da eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist, muss nach m² die Kosten umgelegt werden (d.h. Gesamtkosten Wasser : m²-Haus x m²-Wonfläche). Rechne dir selber aus, ob das für dich günstiger ist, wenn ja, fordere den Betrag zurück.

Du solltest aber unbedingt deine Nebenkostenabrechnungen über den Mieterverein oder Fachanwalt prüfen lassen (gerade in Hinblick auf personenbezogene Kosten)!
Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er Wasserzähler installieren will oder nicht. Ich glaube, eine rechtliche Handhabe gibt es noch nicht. Der Vermieter hat aber auch die Möglichkeit, Wasserzähler von Unternehmen anzumieten (z.B. techem,ista, brunata usw.) die hier entstehenden Kosten z.B. für die Anmietung, sind aber dann gemäß Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegbar. Hierzu kann dir dein örtlicher Mieterverein genaueres sagen.

Gruß
Feffek

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